Hallo von Ein Kunnde,
vermutlich sprechen Sie von den Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Die Höhe der Beitragszahlung hängt vom Umfang der Rentenminderung ab. Der Ausgleichsbetrag steigt, je höher der auszugleichende Betrag und je höher der prozentuale Abschlag der Rente ist.
Wird die Sonderzahlung in Teilbeträgen über einen Zeitraum von mehreren Jahren geleistet, kann sich die ursprünglich genannte Gesamtsumme durchaus ändern. Der Beitragsaufwand verändert sich entsprechend der Entwicklung der vorläufigen Durchschnittsentgelte und der Höhe des jeweiligen Beitragssatzes zur Rentenversicherung.
> Was meinen Sie eigentlich mit Restbetrag?
Bevor eine Zahlung von Beiträgen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" erfolgen kann wendet man sich an die Rentenversicherung die einen über den entsprechenden Betrag informiert.
Der Betrag ist nicht unbedingt niedrig, so daß man diesen Betrag meist über Jahre in kleineren Beträgen überweist.
Nach jeder Überweisung bekommt man ein Schreiben das einen über den Restbetrag informiert.
Ich mache solche Zahlungen und erhalte dann auch immer eingangsbestatigungen, auf denen aber nichts zum Restbetrag je stand
Ich tätige auch Freiwillige Einzahlungen zur Vorzeitiger Inanspruchnahme ... Ich habe Eingangsbestätigungen erhalten wo jedesmal der dann entsprechende Restbetrag genannt wurde. Fliege Puk> Was meinen Sie eigentlich mit Restbetrag? Bevor eine Zahlung von Beiträgen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" erfolgen kann wendet man sich an die Rentenversicherung die einen über den entsprechenden Betrag informiert. Der Betrag ist nicht unbedingt niedrig, so daß man diesen Betrag meist über Jahre in kleineren Beträgen überweist. Nach jeder Überweisung bekommt man ein Schreiben das einen über den Restbetrag informiert.Ich mache solche Zahlungen und erhalte dann auch immer eingangsbestatigungen, auf denen aber nichts zum Restbetrag je stand
[ Habe eben noch einmal genau nachgesehen ! Wir reden jetzt nur über den Restbetrag. Trotz einer für mich nicht unerheblichen Zahlung ist der Restbetrag in diesem Jahr nach der Zahlung nicht niedriger geworden, der Restbetrag hat sich in diesem Jahr sogar erhöht. Klartext, Ich habe ungefähr 16% der Gesamtsumme in 2020 eingezahlt, der Restbetrag ist aber trotzdem gestiegen. Ich denke mal die Auswirkung erkennt jetzt jeder.Jetzt mal ganz einfach... Rentenerhöhung 2020 = 3,45% Richtig ? .-) Wenn man nun ca. 16% der Gesamtsumme einbezahlt, also nicht vom eigentlichen Restbetrag, dann steigt der Restbetrag in so einem Jahr tatsächlich. :-( Da lohnt es sich in KEINEM Fall Zahlung von Beiträgen zur vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters zu tätigen. Es graut einem ja ernsthaft vor jeder ähnlichen Rentenerhöhung. :-( Bin aber mal gespannt wenn es in einem Jahr keine Rentenerhöhung gibt, ob der gezahlte Betrag dann doppelt den Restbetrag vermindern, was logisch wäre.
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