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Experten-Antwort

Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters

von Ein Kunnde24.05.2020 | 21:11
82 Ansichten
8 Antworten
Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Leider gibt es für meine Anfrage keine telefonische Beratung. :-( Ich zahle entsprechende Beiträge, nur leider kann man aus dem Informationsschreiben nach der Zuzahlung nicht wirklich viel verstehen. Was Ich aber klar verstanden habe ist das mein eingezahlter Betrag sich nur sehr gering auf den Restbetrag ausgewirkt hat. Klartext, der Restbetrag hat sich nur unwesentlich verringert. Das ist für unverständlich. Vorher hat der eingezahlte Betrag auch fast deckungsgleich den Restbetrag verringert, aber dieses mal ist es anders. Telefonisch bekommt man bei der Rentenversicherung keine Auskunft, man erfährt nur man soll einen Einspruch einlegen. Dieses wurde getan, hat gedauert und dann kommt ein Schreiben das der Einspruch abgelehnt wird. Es ist mir jetzt zu viel den gesamten Text dieses zu wieder, daher nur einen Auszug. - Abgelenht da ein überprüfungsüberprüfungsfähiger Verwaltungsakt nicht erteilt wurde... - Bescheid/Mitteilung soll nur Auskunft geben über Beträge. - Verbindliche Entscheidung wird erst bei Rentenbewilligung getroffen. - Es kann nur eine Klage gegen die Ablehnung erhoben werden. (So wie Ich das sehe liegt hier ein klarer Berechnungsfehler vor und dann kommt so eine Antwort ?) - Auf den Betrag ist man übrigens nicht eingegangen, wie es hier auch keine Erklärung gab. :-( Noch einmal, mein eingezahlter Betrag hat sich "dieses Mal" nur sehr gering auf meinen Restbetrag ausgewirkt, was Ich nicht verstehen kann. Wo kann Ich eine einfache, aber gute Erklärüng dafür erhalten erhalten ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.05.2020 | 12:58

Hallo von Ein Kunnde,

vermutlich sprechen Sie von den Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Die Höhe der Beitragszahlung hängt vom Umfang der Rentenminderung ab. Der Ausgleichsbetrag steigt, je höher der auszugleichende Betrag und je höher der prozentuale Abschlag der Rente ist.

Wird die Sonderzahlung in Teilbeträgen über einen Zeitraum von mehreren Jahren geleistet, kann sich die ursprünglich genannte Gesamtsumme durchaus ändern. Der Beitragsaufwand verändert sich entsprechend der Entwicklung der vorläufigen Durchschnittsentgelte und der Höhe des jeweiligen Beitragssatzes zur Rentenversicherung.

7 Antworten

KSCam 24.05.2020 | 21:36
Was meinen Sie eigentlich mit Restbetrag? Durch die Einzahlung hat sich Ihr Rentenanspruch wohl erhöht - lt Faustformel bringen 25.000 € Einzahlung etwa 100 € mehr Rente. Aber Restbetrag? Was ist das?
Ein Kundeam 24.05.2020 | 23:37
> Was meinen Sie eigentlich mit Restbetrag? Bevor eine Zahlung von Beiträgen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" erfolgen kann wendet man sich an die Rentenversicherung die einen über den entsprechenden Betrag informiert. Der Betrag ist nicht unbedingt niedrig, so daß man diesen Betrag meist über Jahre in kleineren Beträgen überweist. Nach jeder Überweisung bekommt man ein Schreiben das einen über den Restbetrag informiert.
ein Kundeam 01.06.2020 | 07:18
Das ist alles Richtig... Habe eben noch einmal genau nachgesehen ! Wir reden jetzt nur über den Restbetrag. Trotz einer für mich nicht unerheblichen Zahlung ist der Restbetrag in diesem Jahr nach der Zahlung nicht niedriger geworden, der Restbetrag hat sich in diesem Jahr sogar erhöht. Klartext, Ich habe ungefähr 16% der Gesamtsumme in 2020 eingezahlt, der Restbetrag ist aber trotzdem gestiegen. Ich denke mal die Auswirkung erkennt jetzt jeder.
Ein Kundeam 01.06.2020 | 06:51
> Ich mache solche Zahlungen und erhalte dann auch immer > eingangsbestatigungen, auf denen aber nichts zum Restbetrag > je stand Dann hast Du anscheinend eine andere Behörde. Nur, wann weißt Du denn wenn der entsprechend Dir unbekannte Betrag ausgeglichen ist ? :-)
Fliege Pukam 01.06.2020 | 19:35
Memyself schrieb

Ich mache solche Zahlungen und erhalte dann auch immer eingangsbestatigungen, auf denen aber nichts zum Restbetrag je stand

> Was meinen Sie eigentlich mit Restbetrag? Bevor eine Zahlung von Beiträgen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" erfolgen kann wendet man sich an die Rentenversicherung die einen über den entsprechenden Betrag informiert. Der Betrag ist nicht unbedingt niedrig, so daß man diesen Betrag meist über Jahre in kleineren Beträgen überweist. Nach jeder Überweisung bekommt man ein Schreiben das einen über den Restbetrag informiert.
Ich mache solche Zahlungen und erhalte dann auch immer eingangsbestatigungen, auf denen aber nichts zum Restbetrag je stand
Ich tätige auch Freiwillige Einzahlungen zur Vorzeitiger Inanspruchnahme ... Ich habe Eingangsbestätigungen erhalten wo jedesmal der dann entsprechende Restbetrag genannt wurde. Fliege Puk
Ein Kundeam 25.06.2020 | 15:49
[ Habe eben noch einmal genau nachgesehen ! Wir reden jetzt nur über den Restbetrag. Trotz einer für mich nicht unerheblichen Zahlung ist der Restbetrag in diesem Jahr nach der Zahlung nicht niedriger geworden, der Restbetrag hat sich in diesem Jahr sogar erhöht. Klartext, Ich habe ungefähr 16% der Gesamtsumme in 2020 eingezahlt, der Restbetrag ist aber trotzdem gestiegen. Ich denke mal die Auswirkung erkennt jetzt jeder.
Jetzt mal ganz einfach... Rentenerhöhung 2020 = 3,45% Richtig ? .-) Wenn man nun ca. 16% der Gesamtsumme einbezahlt, also nicht vom eigentlichen Restbetrag, dann steigt der Restbetrag in so einem Jahr tatsächlich. :-( Da lohnt es sich in KEINEM Fall Zahlung von Beiträgen zur vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters zu tätigen. Es graut einem ja ernsthaft vor jeder ähnlichen Rentenerhöhung. :-( Bin aber mal gespannt wenn es in einem Jahr keine Rentenerhöhung gibt, ob der gezahlte Betrag dann doppelt den Restbetrag vermindern, was logisch wäre.
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