Hallo Lou, warten Sie bitte den Bescheid ab. Damit sollten Sie die Berechnung des Übergangsgeldes nachvollziehen können. Mit einer Erhöhung des Übergangsgeldes während der jetzigen Maßnahme sollten Sie jedoch nicht rechnen, wenn die Berechnungsdaten auf dem Übergangsgeldbescheid korrekt sein sollten.
Übergangsgeld sind 68% des zuletzt bezogenen Nettogehalts. Wenn Sie noch Kinder im Kindergeldanspruch haben, sind es 75% des letzten Nettos.
Die Summe sollte über den Zeitraum der Reha konstant bleiben.
Nach der Reha werden Sie dann vermutlich auch einen Bescheid zuhause im Briefkasten vorfinden. Dann haben Sie die Höhe schwarz auf weiß.
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