Hallo,
die Höhe der Einmalzahlung, um den Abschlag ganz oder teilweise auszuschließen, richtet sich nach der Höhe der zu erwartenden Rente. Diese Auskunft wird Ihnen auf Anfrage vom Rentenversicherungsträger individuell erteilt. Der Betrag für 4 Jahre ist der Betrag, der gezahlt werden muss, wenn die Rente 4 Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem die Rente abschlagsfrei zu zahlen wäre, in Anspruch genommen würde. Durch diese Zahlung würde also ein Abschlag von 14,4 % ausgeglichen. Wie hoch die Einmalzahlung wäre, wenn Sie einen Abschlag von 1,8 % ausgleichen möchten, kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger mitteilen.