Es kommt auf ihren Status unmittelbar vor Beginn ihrer Reha an. Sollten Sie also Krankengeld oder Arbeitslosengeld I beziehen, bekommen Sie per Antrag (die Formulare sind beim Reha-Bewilligungsbescheid dabei) Übergangsgeld gezahlt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an eine in ihrer Nähe befindlichen A+B-Stelle.