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Zur Experten-Antwort springenHallo Molle,
beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft – sofern Ihnen nach den Einzahlungen bisher keine aktuelle Berechnung vorliegen sollte. Mit der Bestätigung über die geleisteten Einzahlungen sollten die Beträge auch in der Berechnung eingeflossen sein.
Ihre geleisteten Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese finden Sie in der Anlage „persönliche Entgeltpunkte“. In der Rentenauskunft werden nicht die eingezahlten Geldbeträge aufgeführt.
...sondern was? - Lollipops in selbst wählbaren Bio-Farben? ;-) Gruß w.Wie lange kann es dauern bis eine Ausgleichszahlung auf meine persönlichen Entgeltpunkte angerechnet wird? Ich habe am 27.09.21, sowie am 27.01.22 Ausgleichszahlungen geleistet. Die entsprechenden Zahlungsnachweise habe ich erhalten. Die dadurch erzielten Entgeltpunkte sind auch jetzt nach mehr als 9 Monaten nicht angerechnet worden.Für eine Ausgleichszahlung gibt es keine Entgeltpunkte!
hmm ...in der Anlage "persönliche Entgeltpunkte" werden die nicht als EP aufgeführt? - Korrigiere mich, da Sie der Aussage "Ihre geleisteten Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese finden Sie in der Anlage „persönliche Entgeltpunkte“." nicht widersprochen haben. Was unterm VV steht interessiert doch keine *Sau/wer liest schon so weit? ;-) - gestern so, morgen wieder anders, übermorgen schafft die 'Arbeitsgruppe VV' den komplett ab/steigen die selbst nicht mehr durch ...Rentenauskunft/-bescheid = 1 Seite, basta ;-) Gruß w. PS: obwohl es ja gerade eben einen leichten Tadel vom BSG zur 'Vollständigkeit/Berechnungsgrundlagen für die Rente', gegeben hat - Insiderwissen/nicht weiter interessant, es läuft spartanisch weiter, wie DRV-beschlossen, Berechnungsanlagen werden nicht ohne Anforderung ausgedruckt :-)Hallo Molle, beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft – sofern Ihnen nach den Einzahlungen bisher keine aktuelle Berechnung vorliegen sollte. Mit der Bestätigung über die geleisteten Einzahlungen sollten die Beträge auch in der Berechnung eingeflossen sein. Ihre geleisteten Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese finden Sie in der Anlage „persönliche Entgeltpunkte“. In der Rentenauskunft werden nicht die eingezahlten Geldbeträge aufgeführt.Lieber Experte, das ist leider nicht richtig. In der Rentenauskunft, insbesondere in der Anlage "Versicherungsverlauf" werden die "Zahlungen von Beiträgen - Ausgleich für Rentenabschlag" = die jeweiligen gezahlten Geldbeträge aufgeführt und unter Punkt Bemerkung: "gezahlt am tt.mm.jjjj". MfG Ihr Lehrling Makro
Ich dachte bisher, dass die Rentenauskunft vor Antritt der Rente abgefragt werden kann. Dass dieses auch nach Antritt der Rente möglich ist, war mir nicht bekannt.Das Problem ist ja eben, dass die Beträge bisher nicht in die Berechnung meiner Rente (lt. Rentenbescheid) eingeflossen sind. Definitiv! Ich kann das nachrechnen, zumindest überschlägig aufgrund der Angaben im Zahlungsnachweis. Wenn ich jetzt die Rentenauskunft beantrage, müssen die dann die Beträge in die Berechnung einfließen lassen? Welches Formular ist das? Oder kann ich die Rentenauskunft formlos beantragen?Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich befinde mich seit 01/20 in der vorgezogenen Rente und seit 07/22 in der regulären Rente.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich befinde mich seit 01/20 in der vorgezogenen Rente und seit 07/22 in der regulären Rente.Hallo Molle, beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft – sofern Ihnen nach den Einzahlungen bisher keine aktuelle Berechnung vorliegen sollte. Mit der Bestätigung über die geleisteten Einzahlungen sollten die Beträge auch in der Berechnung eingeflossen sein. Ihre geleisteten Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese finden Sie in der Anlage „persönliche Entgeltpunkte“. In der Rentenauskunft werden nicht die eingezahlten Geldbeträge aufgeführt.Das Problem ist ja eben, dass die Beträge bisher nicht in die Berechnung meiner Rente (lt. Rentenbescheid) eingeflossen sind. Definitiv! Ich kann das nachrechnen, zumindest überschlägig aufgrund der Angaben im Zahlungsnachweis. Wenn ich jetzt die Rentenauskunft beantrage, müssen die dann die Beträge in die Berechnung einfließen lassen? Welches Formular ist das? Oder kann ich die Rentenauskunft formlos beantragen?
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