Hallo Molle,
Sie schrieben weiter oben, dass Sie seit 1/20 'vorgezogener' Rentner waren und seit 7/22 nun Altersrentner sind. Die Einzahlungen erfolgten am 27.9.21 und am 27.1.22.
Die Altersrente bekommen Sie als 'vorgezogener' Rentner dann automatisch und sie wird auch nochmal neu berechnet. Und (erst) hier wirken sich dann auch die letzten Ausgleichszahlungen aus. Nun ist aber ja erst gerade Mitte Juli, d.h. der Bescheid dazu kann noch im Drucker liegen.
Oder liegt Ihnen dieser Bescheid zur Rente ab 01.07. bereits vor??
Dann sollten Sie sich die kompletten Berechnungsunterlagen anfordern und das dann noch mal mit Ihren Berechnungen abgleichen.
Und notfalls dann noch von Ihrer zuständigen DRV erklären lassen.
Berücksichtigen Sie hierbei auch, dass der Renteneintritt im 01/20 mit einem verminderten Zugangsfaktor war (entsprechend Ihres Abschlages, 100% - 9,00 % = Zugangsfaktor 1 - 0,09 = 0,81 >bitte Abschlag überprüfen gemäß damaligem Bescheid), sich davor geleistete Ausgleichzahlungen also ebenfalls vermindert ausgewirkt haben und erst ab 01/22 dann der Zugangsfaktor 1 berücksichtigt werden kann.
Vielleicht ist auch das schon der Grund, weshalb Sie meinen, die Ausgleichszahlungen wurden nicht berücksichtigt.
Aber ohne Ihre konkreten Zahlen vorliegen zu haben, kann man das so 'theoretisch' im Forum nicht weiter auseinandernehmen.
Also Berechnungsunterlagen 'komplett' anfordern und bis dahin noch etwas Geduld haben.
Alles Gute!