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Experten-Antwort

Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung

von Molle11.07.2022 | 07:04
257 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie lange kann es dauern bis eine Ausgleichszahlung auf meine persönlichen Entgeltpunkte angerechnet wird? Ich habe am 27.09.21, sowie am 27.01.22 Ausgleichszahlungen geleistet. Die entsprechenden Zahlungsnachweise habe ich erhalten. Die dadurch erzielten Entgeltpunkte sind auch jetzt nach mehr als 9 Monaten nicht angerechnet worden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.07.2022 | 07:56

Hallo Molle,

beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft – sofern Ihnen nach den Einzahlungen bisher keine aktuelle Berechnung vorliegen sollte. Mit der Bestätigung über die geleisteten Einzahlungen sollten die Beträge auch in der Berechnung eingeflossen sein.

Ihre geleisteten Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese finden Sie in der Anlage „persönliche Entgeltpunkte“. In der Rentenauskunft werden nicht die eingezahlten Geldbeträge aufgeführt.

21 Antworten

Meine Güteam 11.07.2022 | 07:08
Schon wieder Sie mit Sachstandsanfragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung . Hier kennt niemand den Bearbeitungsstatus Ihres Falles. Sie scheinen sehr schwer zu begreifen was in einem Forum geklärt werden kann und was eben nicht.
Franz Kafkaam 11.07.2022 | 10:01
"Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung" Witzbold, ich häng hier seit Wochen am Telefon. Meine Rentenversicherung ist tot. Auch nach Aussage der Dame von der Telefonzentrale: Vom Sachbearbeiter bis zur Direktion, von morgens bis abends, von Montags bis Freitags: Niemand erreichbar.
DRVam 11.07.2022 | 14:50
Für eine Ausgleichszahlung gibt es keine Entgeltpunkte!
W°lfgangam 11.07.2022 | 22:05
Wie lange kann es dauern bis eine Ausgleichszahlung auf meine persönlichen Entgeltpunkte angerechnet wird? Ich habe am 27.09.21, sowie am 27.01.22 Ausgleichszahlungen geleistet. Die entsprechenden Zahlungsnachweise habe ich erhalten. Die dadurch erzielten Entgeltpunkte sind auch jetzt nach mehr als 9 Monaten nicht angerechnet worden.
Für eine Ausgleichszahlung gibt es keine Entgeltpunkte!
...sondern was? - Lollipops in selbst wählbaren Bio-Farben? ;-) Gruß w.
Makroam 12.07.2022 | 08:55
Lieber Experte, das ist leider nicht richtig. In der Rentenauskunft, insbesondere in der Anlage "Versicherungsverlauf" werden die "Zahlungen von Beiträgen - Ausgleich für Rentenabschlag" = die jeweiligen gezahlten Geldbeträge aufgeführt und unter Punkt Bemerkung: "gezahlt am tt.mm.jjjj". MfG Ihr Lehrling Makro
W°lfgangam 12.07.2022 | 22:01
Zitat von Makro anzeigen
Hallo Molle, beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft – sofern Ihnen nach den Einzahlungen bisher keine aktuelle Berechnung vorliegen sollte. Mit der Bestätigung über die geleisteten Einzahlungen sollten die Beträge auch in der Berechnung eingeflossen sein. Ihre geleisteten Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese finden Sie in der Anlage „persönliche Entgeltpunkte“. In der Rentenauskunft werden nicht die eingezahlten Geldbeträge aufgeführt.
Lieber Experte, das ist leider nicht richtig. In der Rentenauskunft, insbesondere in der Anlage "Versicherungsverlauf" werden die "Zahlungen von Beiträgen - Ausgleich für Rentenabschlag" = die jeweiligen gezahlten Geldbeträge aufgeführt und unter Punkt Bemerkung: "gezahlt am tt.mm.jjjj". MfG Ihr Lehrling Makro
hmm ...in der Anlage "persönliche Entgeltpunkte" werden die nicht als EP aufgeführt? - Korrigiere mich, da Sie der Aussage "Ihre geleisteten Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese finden Sie in der Anlage „persönliche Entgeltpunkte“." nicht widersprochen haben. Was unterm VV steht interessiert doch keine *Sau/wer liest schon so weit? ;-) - gestern so, morgen wieder anders, übermorgen schafft die 'Arbeitsgruppe VV' den komplett ab/steigen die selbst nicht mehr durch ...Rentenauskunft/-bescheid = 1 Seite, basta ;-) Gruß w. PS: obwohl es ja gerade eben einen leichten Tadel vom BSG zur 'Vollständigkeit/Berechnungsgrundlagen für die Rente', gegeben hat - Insiderwissen/nicht weiter interessant, es läuft spartanisch weiter, wie DRV-beschlossen, Berechnungsanlagen werden nicht ohne Anforderung ausgedruckt :-)
Molleam 13.07.2022 | 04:08
Das Problem ist ja eben, dass die Beträge bisher nicht in die Berechnung meiner Rente (lt. Rentenbescheid) eingeflossen sind. Definitiv! Ich kann das nachrechnen, zumindest überschlägig aufgrund der Angaben im Zahlungsnachweis. Wenn ich jetzt die Rentenauskunft beantrage, müssen die dann die Beträge in die Berechnung einfließen lassen? Welches Formular ist das? Oder kann ich die Rentenauskunft formlos beantragen?
Molleam 13.07.2022 | 04:33
Zitat von Molle anzeigen
Das Problem ist ja eben, dass die Beträge bisher nicht in die Berechnung meiner Rente (lt. Rentenbescheid) eingeflossen sind. Definitiv! Ich kann das nachrechnen, zumindest überschlägig aufgrund der Angaben im Zahlungsnachweis. Wenn ich jetzt die Rentenauskunft beantrage, müssen die dann die Beträge in die Berechnung einfließen lassen? Welches Formular ist das? Oder kann ich die Rentenauskunft formlos beantragen?
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich befinde mich seit 01/20 in der vorgezogenen Rente und seit 07/22 in der regulären Rente.
Ich dachte bisher, dass die Rentenauskunft vor Antritt der Rente abgefragt werden kann. Dass dieses auch nach Antritt der Rente möglich ist, war mir nicht bekannt.
Molleam 13.07.2022 | 04:19
Zitat von Molle anzeigen
Hallo Molle, beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft – sofern Ihnen nach den Einzahlungen bisher keine aktuelle Berechnung vorliegen sollte. Mit der Bestätigung über die geleisteten Einzahlungen sollten die Beträge auch in der Berechnung eingeflossen sein. Ihre geleisteten Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese finden Sie in der Anlage „persönliche Entgeltpunkte“. In der Rentenauskunft werden nicht die eingezahlten Geldbeträge aufgeführt.
Das Problem ist ja eben, dass die Beträge bisher nicht in die Berechnung meiner Rente (lt. Rentenbescheid) eingeflossen sind. Definitiv! Ich kann das nachrechnen, zumindest überschlägig aufgrund der Angaben im Zahlungsnachweis. Wenn ich jetzt die Rentenauskunft beantrage, müssen die dann die Beträge in die Berechnung einfließen lassen? Welches Formular ist das? Oder kann ich die Rentenauskunft formlos beantragen?
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich befinde mich seit 01/20 in der vorgezogenen Rente und seit 07/22 in der regulären Rente.
Schadeam 13.07.2022 | 05:41
Sie hatten ja zunächst auch gar nicht erwähnt dass Sie bereits Rentner sind. woher hätte das jemand hier riechen können? Dann hilft eine Rentenauskunft nicht, sondern nur ein neuer Bescheid. Wie lange das dauert weiß keiner hier,.....
Molleam 13.07.2022 | 06:06
Ich entschuldige mich hiermit, dass ich es versäumte anzugeben, dass ich bereits Rentner bin. Sorry. Neue Bescheide hatte ich inzwischen erhalten, wegen Änderungen der Pflegeversicherung oder des Rentenwertes. Die erworbenen Entgeltpunkte sind jedoch nicht in die Berechnung eingegangen. Dass ich hier nicht den Sachstand der Bearbeitung abfragen kann, ist mir bewusst. Mich würd aber sehr wohl interessieren, was ich unternehmen kann, falls die erworbenen Entgeltpunkte auch weiterhin nicht in die Berechnung einfließen.
Abschlägeam 13.07.2022 | 10:58
Hallo Molle, Sie schrieben weiter oben, dass Sie seit 1/20 'vorgezogener' Rentner waren und seit 7/22 nun Altersrentner sind. Die Einzahlungen erfolgten am 27.9.21 und am 27.1.22. Die Altersrente bekommen Sie als 'vorgezogener' Rentner dann automatisch und sie wird auch nochmal neu berechnet. Und (erst) hier wirken sich dann auch die letzten Ausgleichszahlungen aus. Nun ist aber ja erst gerade Mitte Juli, d.h. der Bescheid dazu kann noch im Drucker liegen. Oder liegt Ihnen dieser Bescheid zur Rente ab 01.07. bereits vor?? Dann sollten Sie sich die kompletten Berechnungsunterlagen anfordern und das dann noch mal mit Ihren Berechnungen abgleichen. Und notfalls dann noch von Ihrer zuständigen DRV erklären lassen. Berücksichtigen Sie hierbei auch, dass der Renteneintritt im 01/20 mit einem verminderten Zugangsfaktor war (entsprechend Ihres Abschlages, 100% - 9,00 % = Zugangsfaktor 1 - 0,09 = 0,81 >bitte Abschlag überprüfen gemäß damaligem Bescheid), sich davor geleistete Ausgleichzahlungen also ebenfalls vermindert ausgewirkt haben und erst ab 01/22 dann der Zugangsfaktor 1 berücksichtigt werden kann. Vielleicht ist auch das schon der Grund, weshalb Sie meinen, die Ausgleichszahlungen wurden nicht berücksichtigt. Aber ohne Ihre konkreten Zahlen vorliegen zu haben, kann man das so 'theoretisch' im Forum nicht weiter auseinandernehmen. Also Berechnungsunterlagen 'komplett' anfordern und bis dahin noch etwas Geduld haben. Alles Gute!
Molleam 13.07.2022 | 14:30
Zitat von Abschläge anzeigen
Vielen Dank für die erschöpfende Auskunft. Damit kann ich jetzt wirklich was anfangen. Hätte mir meine DRV diese Auskunft zukommen lassen, nachdem ich sie intensiv mit Mails, Einschreiben und Bitten zum Rückruf belästigt hatte, wäre dieses Chaos garnicht erst entstanden. Ob meine zuständige DRV mir das notfalls noch erklären wird, da hab ich derzeit noch meine Zweifel, aufgrund der Kommunikationsfähigkeit derselben. Was den Zugangsfaktor angeht: der war bisher 0,91 und dürfte mit der Zahlung vom 27.01.22 (vollständiger Ausgleich der Rentenminderung) ab 2/22 auf 1 gestiegen sein. Ich denke, dass ich den Ablauf jetzt soweit verstanden habe und warte dann beruhigt auf den Bescheid zur Altersrente ab 7/22, Wie kann ich dann die Berechnungsunterlagen 'komplett' anfordern. Ist da ein spezielles Formular nötig, oder geht das formlos? Vielen Dank nochmals, Molle
Abschlägeam 13.07.2022 | 14:44
Das geht 'formlos'. Sie sollten aber dieses Kontaktformular nutzen, das geht dann schneller. Und Sie haben auch gleich eine Eingangsbestätigung, die Sie sich abspeichern können. Die Antwort kommt per Post. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Kleine Anmerkung: Zugangsfaktor 1 ist erst zum Altersrentenbeginn erreicht, nicht bereits zum Februar. Aber die Details sehen Sie dann ja in den Berechnungen. Eine schöne Restwoche!
Molleam 13.07.2022 | 15:10
Hatte ich jetzt schon vermutet. Auch die Angabe des verminderten Zugangsfaktors von 0,81 dürfte der Eile geschuldet gewesen sein. Nochmals vielen Dank und eine entspannte Restwoche wünsch ich, Molle
Abschlägeam 13.07.2022 | 14:47
Das war also mein 'Tippfehler', sollte nämlich schon im ersten Beitrag dazu zum 1.7. (Rentenbeginn Altersrente) so stehen. Sorry!!
Makroam 13.07.2022 | 16:41
hmm ...in der Anlage "persönliche Entgeltpunkte" werden die nicht als EP aufgeführt? - Korrigiere mich, da Sie der Aussage "Ihre geleisteten Einzahlungen werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese finden Sie in der Anlage „persönliche Entgeltpunkte“." nicht widersprochen haben. Stimmt, unter Anlage "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" werden die EP bei: "Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" aufgelistet. Gruß Makro
Molleam 15.07.2022 | 13:17
Neuester Sachstand: laut Rückruf meiner DRV, wird jetzt doch vorerst eine Neuberechnung aufgrund meiner geleisteten Zahlungen vom 27.09.21 und vom 27.01.22 vorgenommen. Diese wurde bisher versäumt, ist aber derzeit in Arbeit. Der Bescheid aufgrund des Erreichens der Regelaltersgrenze erfolgt dann nach dieser Neuberechnung.
Molleam 22.08.2022 | 10:26
Die einzige wirklich erfolgreiche Maßnahme war zumindest bei mir eine Beschwerde beim Bundesamt für soziale Sicherung: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/beschwerde-u… Die Angelegenheit ist jetzt erledigt.
Fischeram 22.08.2022 | 17:18
Hallo, schön, dass Sie nochmal eine Rückmeldung gegeben haben. Fehler kann es ja überall mal geben. Aber wenn man dann überhaupt nicht weiter kommt ist es gut die richtige Beschwerdestelle zu kennen. Dieser Weg ist dann vor allem auch kostenlos. Weiterhin alles Gute!
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