Guten Morgen,
für die Auszahlung des Übergangsgeldes gibt es unter den Rehabilitationsträgern keine für alle Träger einheitlichen Regelungen, da unterschiedliche Auszahlungsprogramme zum Einsatz kommen. Sollten Sie die Information erhalten haben, das Übergangsgeld und Fahrkosten in der Regel rückwirkend -nach Vorlage einer Teilnahmebestätigung- erstattet werden, so ist dies durchaus eine gängige Praxis.
Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit eintretende finanzielle Engpässe durch eine von Ihnen zu beantragende Vorschlusszahlung zu überbrücken. Bitte erkundigen Sie sich nach dieser Vorschusszahlung bei dem Rehabilitationsträger, der Ihnen die Leistung bewilligt hat.
Mit freundlichem Gruß