Hallo "Ich",
Sie sollten sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Nur dort kann geprüft werden, ob alle für die Berechnung des Übergangsgeldes notwendigen Unterlagen vorliegen. Im Regelfall sollte in Ihrem Bescheid über die Bewilligung der Reha ein(e) Ansprechpartner(in) genannt sein.