Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zahnersatz - Antragstellung nach Beginn der Behandlung

von Sänger10.10.2008 | 13:21
2611 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Die gesetzliche Rentenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen Zahnersatz als Leistung zur medizinischen Rehabilitation erbringen. Ich bin Schauspieler und es besteht ein berufsbezogener Bedarf. Bei mir ist die zahnärztliche Behandlung bereits abgeschlossen. Nun meine Frage: Kann der RV-Träger sich auch nachträglich an den entstandenen Kosten beteiligen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sänger,

der Antrag auf eine Rehabilitationsleistung ist grundsätzlich vor Beginn der Behandlung zu stellen.

Ob im Einzelfall während oder nach der Behandlung entsprechende Zuschüsse geleistet werden können kann hier im Expertenforum nicht geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.

5 Antworten

.am 10.10.2008 | 13:30
Sie können es versuchen, aber im Normalfall sind diese Leistungen (im Übrigen zählen diese zur beruflichen Rehabilitation, da Sie den Zahnersatz zur Ausübung Ihres Berufes benötigen) erst zu beantragen und erst dann anzuschaffen bzw. Behandlung durchführen zu lassen...
Kein Nameam 10.10.2008 | 13:36
Es sind keine Leistungen zur beruflichen Reha. Ein Blick ins Gesetz hilft. Siehe § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI. Es sind eindeutig Leistungen zur medizinischen Reha.
Nixam 10.10.2008 | 13:36
Tatsächlich werden Zahnersatzleistungen durch den RV-Träger bei bestimmten Berufsgruppen getragen. Wie mein Vorredner schon gesagt hat, besteht hier das Problem bei Ihnen, dass Sie die Behandlung nicht VOR der Behandlung eingereicht haben. Lassen Sie sich ein zahnärztliches Attest ausstellen, wonach eine verzögerte Behandlung Ihrer Zahnkorrektur gesundheitliche Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und auf Ihren Beruf gehabt hätte und reichen Sie dieses mit den übrigen Unterlagen an den RV-Träger weiter; dann dürfte auch eine nachträgliche Erstattung für Sie durchaus in Frage kommen. Viele Grüsse Nix
OPA93am 10.10.2008 | 14:54
Ich will auch neue Zähne für lau, schließlich habe ich meine Alter!! Die letzten sind von 1983! Ich bin von Beruf Kunst-Schnacker! Zählt das?
OPAam 10.10.2008 | 15:21
hier ist wieder euer opa. da könnte ja jeder kommen.zähne umsonst. ich werde im januar 88 jahre und habe nur 7 falsche zähne. alles selbst bezahlt. euer opa.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026