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Experten-Antwort

Zeit Berufsausbildung fehlt

von Wolle S23.11.2019 | 13:27
287 Ansichten
8 Antworten
Meine Story: Antrag auf Altersrente fuer besonders langjaehrig Versicherte (540 Monate) wurde gestellt. Der Rentenberater vor Ort hat als Unterlage das Arbeitszeugnis des damaligen Arbeitgebers (Berufsausbildug, usw.) angenommen mit den Worten "das reicht". Jetzt habe ich telefonisch erfahren (offizielles Schreiben nicht erhalten) das diese Unterlagen nicht ausreichen wuerden. Fehlende Beitragszeiten 1970, 1971 und 1972. Der Beginn Ausbildung war am 01.08.1970 .. ab dem 01.01.1973 wurden Rentenbeitraege ueber die Krankenkassen abgefuehrt (und liegen der DRV vor) . Ich habe einen Kaufmannsgehilfenbrief vom 13.06.1973 sowie den Gehilfenbrief als Verkaeufer vom 08.06.1972. Da die Firma nicht mehr existiert, bzw keine weiteren Unterlagen vorhanden sind - sind dies die einzigen Dokumente die ich vorweisen kann. Meine Frage: Reicht das aus als Nachweis ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.11.2019 | 10:21

Hallo Wolle S.,

den Ausführungen von **** schließen wir uns insofern an, als dass erst alle Möglichkeiten für die Beschaffung eines Nachweises über Fehlzeiten in Betracht gezogen werden müssen, bevor eine Glaubhaftmachung geprüft wird. Die von Ihnen bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorgelegten Nachweise bestätigen lediglich, dass Sie eine Berufsausbildung ausgeübt haben, aber nicht, dass auch Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt wurden. Da Sie angeben, dass Beiträge gezahlt wurden, sollten Sie über Ihre Krankenkasse klären, ob diese Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

-/-am 23.11.2019 | 16:02
Versicherungskarte nicht abgegeben?
Besserwisseram 23.11.2019 | 16:55
Falls Sie die Berufsausbildung abgeschlossen haben ( Prüfung vor der Industrie-und Handelskammer ) kann die Ihnen noch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen dass von Ihnen die Lehre gemacht wurde. Das könnte dann evtl. ausreichen.
W°lfgangam 23.11.2019 | 21:21
...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können. Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin. Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-) Gruß w.
Hannesam 24.11.2019 | 07:11
W°lfgang schrieb

...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können.

Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin.

Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-)

Gruß

w.

Fehlende Beitragszeiten 1970, 1971 und 1972. /quote] ...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können. Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin. Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-) Gruß w.[/quote Mensch W*lfgang, mit er Aussage helfen Sie doch dem Fragesteller nicht sondern beschimpfen diesen nur. Klar fehlt die alte VK 01 bis 1972 aber von Ihrem Geplänkel taucht die auch nicht wieder auf. Sie sollten daher lieber ein paar hilfreiche Hinweise geben wie man diese Zeiten noch nachweisen kann. Schönen Sonntag
Kaiseram 24.11.2019 | 07:19
Hannes schrieb

Fehlende Beitragszeiten 1970, 1971 und 1972. /quote]

...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können.

Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin.

Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-)

Gruß

w.[/quote

Mensch W*lfgang, mit er Aussage helfen Sie doch dem Fragesteller nicht sondern beschimpfen diesen nur. Klar fehlt die alte VK 01 bis 1972 aber von Ihrem Geplänkel taucht die auch nicht wieder auf. Sie sollten daher lieber ein paar hilfreiche Hinweise geben wie man diese Zeiten noch nachweisen kann.

Schönen Sonntag

...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können. Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin. Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-) Gruß w.[/quote Mensch W*lfgang, mit er Aussage helfen Sie doch dem Fragesteller nicht sondern beschimpfen diesen nur. Klar fehlt die alte VK 01 bis 1972 aber von Ihrem Geplänkel taucht die auch nicht wieder auf. Sie sollten daher lieber ein paar hilfreiche Hinweise geben wie man diese Zeiten noch nachweisen kann. Schönen Sonntag
Warum gibst Du dann keine hilfreichen Tipps? Denk mal drüber nach!
****am 24.11.2019 | 14:19
Hallo Wolle S, erstmal muss ich W°lfgangs Beitrag zustimmen, aber was kannst Du jetzt machen um die fehlenden Zeiten zu belegen, damit eine Anerkennung gem. §286 SGB 6 erfolgen kann. Als erstes wühlst Du nochmal dein Hausarchiv durch und suchst die grüne Versicherungskarte Nr. 01 (Format DINA 5) oder die entsprechende Aufrechnungsbescheinigung Nr. 01 der Bundesversicherungsanstalt f. Angestellte, die hast Du nämlich irgendwann ausgehändigt bekommen. Gleichzeitig solltest Du versuchen von der KK, bei der Du damals versicherst warst(siehe SVN-Meldung von 1973), eine Mitgliedsbescheinigung für die gesamte Lehrzeit zu bekommen. Hilfsweise können auch alte Lohnsteuerkarten oder Gehaltsabrechnungen, der Lehrvertrag und/oder ein AG-Zeugnis aus den Jahren bei der DRV eingereicht werden, zusammen mit deinen Prüfungszeugnissen wäre dann eine Anerkennung der fehlenden Zeit möglich. Na denn noch ein schönes WE und erfolgreiches Suchen. PS: anbei der passende Link zur GRA (Pkt. 5+6) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
W°lfgangam 25.11.2019 | 21:21
Hannes schrieb

Fehlende Beitragszeiten 1970, 1971 und 1972. /quote]

...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können.

Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin.

Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-)

Gruß

w.[/quote

Mensch W*lfgang, mit er Aussage helfen Sie doch dem Fragesteller nicht sondern beschimpfen diesen nur. Klar fehlt die alte VK 01 bis 1972 aber von Ihrem Geplänkel taucht die auch nicht wieder auf. Sie sollten daher lieber ein paar hilfreiche Hinweise geben wie man diese Zeiten noch nachweisen kann.

Schönen Sonntag

Hannes, da haben Sie Recht! :) dass ich meiner Tirade noch den (erneuten) Hinweis auf etwaige Möglichkeiten der glaubhaften Nachweisbarkeit hätte folgen lassen sollen ...meine 'Altersmilde' scheint abzunehmen, wenn Versicherte jahre(zehnte)lange Anfragen ignorieren und sich dann erst auf den letzten Metern auf ihr Rentenkonto/meine Zeiten 'besinnen'. Keine Sorge, offline funktioniert das bestens ...im Forum werden vielleicht andere/jüngere Mitlesende dazu animiert, nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag offene Fragen der DRV auf die lange Bank zu schieben – und ein Beleg/welcher Art auch immer/ist dann nicht mehr/doch noch beschaffbar ...oder, halt aus die Maus ;-) Gruß w.
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