Hallo Wolle S.,
den Ausführungen von **** schließen wir uns insofern an, als dass erst alle Möglichkeiten für die Beschaffung eines Nachweises über Fehlzeiten in Betracht gezogen werden müssen, bevor eine Glaubhaftmachung geprüft wird. Die von Ihnen bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorgelegten Nachweise bestätigen lediglich, dass Sie eine Berufsausbildung ausgeübt haben, aber nicht, dass auch Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt wurden. Da Sie angeben, dass Beiträge gezahlt wurden, sollten Sie über Ihre Krankenkasse klären, ob diese Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können.
Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin.
Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-)
Gruß
w.
Fehlende Beitragszeiten 1970, 1971 und 1972. /quote]
...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können.
Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin.
Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-)
Gruß
w.[/quote
Mensch W*lfgang, mit er Aussage helfen Sie doch dem Fragesteller nicht sondern beschimpfen diesen nur. Klar fehlt die alte VK 01 bis 1972 aber von Ihrem Geplänkel taucht die auch nicht wieder auf. Sie sollten daher lieber ein paar hilfreiche Hinweise geben wie man diese Zeiten noch nachweisen kann.
Schönen Sonntag
...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können. Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin. Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-) Gruß w.[/quote Mensch W*lfgang, mit er Aussage helfen Sie doch dem Fragesteller nicht sondern beschimpfen diesen nur. Klar fehlt die alte VK 01 bis 1972 aber von Ihrem Geplänkel taucht die auch nicht wieder auf. Sie sollten daher lieber ein paar hilfreiche Hinweise geben wie man diese Zeiten noch nachweisen kann. Schönen SonntagWarum gibst Du dann keine hilfreichen Tipps? Denk mal drüber nach!
Fehlende Beitragszeiten 1970, 1971 und 1972. /quote]
...ahhh, der typische Fall, dass die alte Papp-Versicherungskarte nicht mehr abgeschrieben/eingereicht worden und verloren gegangen ist, um danach/überhaupt diese Versicherungszeiten für die DRV erfassen zu können.
Hmm - typischer Fall von: 'was jucken mich die vielen/früheren Anfragen der DRV zu den Lücken im Versicherungskonto' ...ist ja noch Jahre/zehnte bis dahin.
Dass dann alte Daten/Unterlagen längst den Bach runter sind, kommt den Betroffenen erst beim Rentenantrag in den Sinn?!! Kann man so machen, wenn einem die eigene Altersversorgung bis dahin völlig unwichtig ist ...DANN anfangen zu Jammern, was nicht mehr belegbar ist ...kann man so machen – und sich selbst zuerst wegen bewusster Dummheit/Nachlässigkeit vor den Spiegel stellen ;-)
Gruß
w.[/quote
Mensch W*lfgang, mit er Aussage helfen Sie doch dem Fragesteller nicht sondern beschimpfen diesen nur. Klar fehlt die alte VK 01 bis 1972 aber von Ihrem Geplänkel taucht die auch nicht wieder auf. Sie sollten daher lieber ein paar hilfreiche Hinweise geben wie man diese Zeiten noch nachweisen kann.
Schönen Sonntag
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