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Zeit bis zur Rente überbrücken

von Kurt30.06.2014 | 14:48
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5 Antworten
Hallo, ich bin 57 Jahre alt und seit über 30 Jahren Angestellter im Öffentlichen Dienst. Laut Auskunft der VBL könnte ich mit 63 Jahren mit 10,5% Abschlag in Rente gehen. Frage: Wie kann man die Zeit überbrücken, wenn man schon mit 59 oder 60 Jahren in Rente gehen will? Muss man unbedingt bis 63 arbeiten um Rentenanspruch zu bekommen? Wieviel Geld braucht man um ein Jahr ohne Verdienst zu überbrücken (Krankenversicherung, Rentenversicherung…)? Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank und viele Grüße, Kurt

5 Antworten

Hudiniam 30.06.2014 | 15:38
Kurt schrieb

Hallo Hudini,

erstmal besten Dank für die Antwort. Ich wollte auch keinen früheren Rentenbeginn sondern nur wissen ob man auch tatsächlich bis 63 Jahre arbeiten muss um dann mit 63 Rente zu bekommen. Oder kann man die Zeit davor (ein bis zwei Jahre) auch selbst finanzieren und dann mit 63 in Rente gehen?

Gruß

Kurt

Einen früheren Rentenbeginn gibt es nicht,Ausnahme Sie wären Schwerbehindert. Und wie Sie die Zeit überbrücken sollen ? Wie jeder andere auch mit Arbeit,falls keine vorhanden mit Alg I + Alg II. Oder Sie haben genug auf der Kante um davon zu leben. KV kostet so um die 150 € im Monat,am Rentenanspruch ändert sich nichts.
Kurtam 30.06.2014 | 15:43
Hallo Hudini, erstmal besten Dank für die Antwort. Ich wollte auch keinen früheren Rentenbeginn sondern nur wissen ob man auch tatsächlich bis 63 Jahre arbeiten muss um dann mit 63 Rente zu bekommen. Oder kann man die Zeit davor (ein bis zwei Jahre) auch selbst finanzieren und dann mit 63 in Rente gehen? Gruß Kurt
W*lfgangam 30.06.2014 | 18:31
Hallo Kurt, nein, es gibt keinen Zwang, bis zum Erreichen der Altersrente arbeiten zu müssen. Zum Rentenbeginn müssen lediglich alle Voraussetzungen vorliegen - Alter, Mindestversicherungszeit, Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze, ggf. zusätzliche persönliche Voraussetzung (zB. GdB 50 %). Wie Sie die Zeit zwischen Beschäftigungsende und Rentenbeginn zurücklegen, obliegt Ihren Gestaltungsmöglichkeiten. Gilt auch für die VBL. Die frühere Gesamtversorgung (bis 2000) war schon davon abhängig, bis zum letzten Tag in einem (zusatz)versorgungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden zu haben. Heute ist die erreichte Punktezahl und die Unverfallbarkeit (nach 5 Jahren erreicht) der VBL-Rente ausreichend. Gruß w.
Fritzam 30.06.2014 | 19:48
Hallo Na,ja 6 Jahre überbrücken ist nicht einfach, aber einiege jahre gehen vielleicht mit Krankschreibung nach einer Gewissen zeit Mobbt der ÖD Arbeitgeber das Beherschen die Perfekt! Dann sind sie wirklich Krank und der ÖD Arbeitgeber Bietet ihnen eine Abfindung zum überbrücken an? Für diese Spielchen brauchen sie ein Dickes Fell! Aber ich kenne so einiege die das durch gezogen haben. Als 2 Möglichkeit, ich kenne ihre Gehatsstufe nicht bleibt die Firma Frührente.net
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