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Experten-Antwort

Zeit zwischen EU-Rentenbescheid und Ende der beruflichen Tätigkeit

von DerFriese09.04.2020 | 10:10
181 Ansichten
6 Antworten

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Moin Moin, wenn es mit meinem EU-Rentenantrag klappt, stehe ich vor dem Problem, dass ich formal noch ein Arbeitsverhältnis habe (bin derzeit im Krankengeld). Bei ordentlicher Kündigung haben beide Seiten ein halbes Jahr Kündigungsfrist. Kann man sich nach dem Bescheid noch krankschreiben lassen? Arbeitsfähig bin ich nicht. Krankengeld wird es ja nicht geben. Ein Aufhebungsvertrag wäre auch ungünstig, da ich laut Tarifvertrag zumindest bei einer befristeten vollen Rente das Arbeitsverhältnis ruhen lassen kann. Hierzu muss allerdings laut Tarifvertrag das Integrationsamt zustimmen, da ich eine Schwerbehinderung habe. Wie geht man bei der Gemengelage am besten vor. Den Arbeitgeber bitten, eine Zustimmung beim Integrationsamt einzuholen oder selbst beim Integrationsamt anklopfen? Und in der Zwischenzeit weiter krankschreiben lassen? Wie lange geht das? Viele Grüße DerFriese

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DerFriese,

den Ausführungen von Siehe hier schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Siehe hieram 09.04.2020 | 10:27
Hallo DerFriese, da man zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht spekulieren kann, ob Sie eine volle oder eine teilweise EM-Rente bewilligt bekommen werden (oder überhaupt?...) zunächst nur mal "pauschal": Bei voller EM-Rente sind Sie "Rentner" und haben keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, bei Teil-EM-Rente könnten Sie dann ja noch Teilzeit arbeiten. Wenn das nicht geht, weil Sie arbeitsunfähig sind, UND noch Anspruch auf Krankengeld haben, können Sie sich parallel weiter krankschreiben lassen. Es würde dann überprüft werden, ob das Krankengeld als Hinzuverdienst zu einer Minderung der EM-Rente führt. Wenn Sie so nett wären, noch mitzuteilen, wie alt Sie sind (Geburts-Monat und Jahr), kann man Ihnen vielleicht noch weitere Hinweise geben, was Sie mit Schwerbehinderung (welcher Grad?) noch für Möglichkeiten haben.
Gumbaam 09.04.2020 | 11:18
In den meisten Fällen ist so, dass bei Gewährung einer befristeten vollen EMR das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit ruht. Sie teilen dem Arbeitgeber einfach mit, dass Ihnen eine solche Rente gewährt wurde. Sollten Sie auf Anhieb eine Rente auf Dauer erhalten, endet das Arbeitsverhältnis einfach, ohne Fristen und Ämter.
Ähnlicham 09.04.2020 | 11:08
Klopfen Sie selber beim Integrationamt an. Sie müssen aber zu der Beratungstelle wo Ihr Arbeitsort ist das geht auch unabhängig von EMR durch die SB. Wenn Ihr Arzt Sie für AU hält können Sie auch nach Aussteuerung und Rentenbezug diese Bescheinigung bis zum Erbrechen sammeln. Wenn Sie eine EMR bewilligt bekommen braucht Ihr AG den Rentenbescheid aber keine AU. Wenn der Arbeitgeber gerne eine hätte...? Bindend ist nur für beide Parteien Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag. Ich persönlich würde mich wegen einer möglichen Aufhebung von Anwalt,Gewerkschaft und Ärzten beraten lassen. Ich habe 800 - 900€ weniger im Monat von den Gratifikationen mal abgesehen und sollte sich mein Gesundheitszustand laut DRV gebessert haben bin ich sofort wieder an der Front. Ich liebe Gott sei Dank meinen Beruf.
Gumbaam 09.04.2020 | 18:28
Zitat von Ähnlich anzeigenausblenden
Was soll er denn beim Integrationsamt? Der Fragesteller geht davon aus, dass nachdem er Rentner geworden ist, er das halbe Jahr Kündigungsfrist mittels AU-Bescheinigung überbrücken muss, bzw. sieht sein bestehendes Arbeitsverhältnis als Problem. Sofern er keine Teilweise EMR bewilligt bekommt, sondern eine Vollrente, ist alles ganz easy. Befristet=Arbeitsverhältnis ruht, auf Dauer=wird beendet. Ohne Kündigungsfrist, ohne Integrationsamt. Dem Arbeitgeber einfach die Berentung und Art mitteilen, fertig ist.
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