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Experten-Antwort

Zeit zwischen Reha und Wiedereingliederung (AU)

von Tim B.16.01.2015 | 12:13
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Ich war in den vergangenen Wochen aufgrund eines Bandscheibenvorfalls in der Reha. Nun bin ich wieder daheim und werde in gut zwei Wochen mit der stufenweisen Wiedereingliederung beginnen. Lt. dem Reha-Arzt soll ich mich für die zwei Wochen dazwischen krankschreiben lassen. Nachdem ich während der Reha Übergangsgeld erhalten habe und in der Wiedereingliederung ebenfalls die DRV zahlt, wo muss ich mich wie krankmelden (AU, besonderes Formular, bei der Krankenkasse, beim Arbeitgeber, bei der DRV)? Danke und Gruß Tim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tim B.,

„serendipity“ hat das Verfahren zwar bereits sehr schon beschrieben, allerdings ist leider trotzdem noch eine AU-Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes notwendig.

Eigentlich sollten Sie u. a. auch das Formblatt G832 (Informationen zur Stufenweisen Wiedereingliederung) ausgehändigt bekommen haben, in welchem das Verfahren und die Notwendigkeit der Vorsprache bei Ihrem behandelnden Arzt detailliert dargestellt wird.

Auszug aus dem G832:

„Das Übergangsgeld wird nahtlos - auch für die Zeit nach dem Ende der Leistung - bis zum Beginn und für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung gezahlt. Das Übergangsgeld für den Zeitraum zwischen dem Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation und dem Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung wird nach dessen Antritt, nach Eingang der Beginnmitteilung (Formular G840) beim Rentenversicherungsträger rückwirkend ausgezahlt. Die weiteren Zahlungen erfolgen jeweils nach Eingang der Folgebescheinigung oder Abschlussbescheinigung (Formular G842).“

„Gemäß § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht für Sie die Verpflichtung, Ihrem Arbeitgeber das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit zu Beginn und auch während der stufenweisen Wiedereingliederung in regelmäßigen Abständen durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Nehmen Sie nach der Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung daher Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt auf, damit dieser die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Bitte lassen Sie zudem mit Beginn Ihrer stufenweisen Wiedereingliederung auf dem Formular G840 - Beginnmitteilung die weiter vorliegende Arbeitsunfähigkeit durch Ihren behandelnden Arzt bescheinigen. Anschließend legen Sie die Beginnmitteilung gemeinsam mit dem Formular G838 - Informationen für den Arbeitgeber Ihrem Arbeitgeber vor.

Ihr Arbeitgeber muss auf der Beginnmitteilung den tatsächlichen Beginn Ihrer stufenweisen Wiedereingliederung bestätigen.

Anschließend senden Sie die vollständig ausgefüllte Beginnmitteilung bitte unverzüglich Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu.

Vom rechtzeitigen Eingang der Beginnmitteilung beim Rentenversicherungsträger ist die Zahlung des Übergangsgeldes abhängig. Dies gilt ebenso für die vollständig ausgefüllte Folgebescheinigung oder Abschlussbescheinigung (Formular G842), die wir Ihnen zur Weiterzahlung des Übergangsgeldes zu gegebener Zeit übersenden.

Reichen Sie diese Bescheinigungen bitte während Ihrer stufenweisen Wiedereingliederung monatlich im Nachhinein sowie bei Beendigung Ihrer stufenweisen Wiedereingliederung vollständig ausgefüllt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein.“

Link zum vollständigen Vordruck:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0832.pdf?__blob=publicationFile&v=14

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2 Antworten

serendipity24am 16.01.2015 | 12:47
Hallo Tim B., wenn die Wiedereingliederung über die DRV läuft, dann erhältst du auch von der DRV für den Zwischenzeitraum (Ende med. Rehamaßn. - Beginn Wiedereingliederung) Übergangsgeld. Am ersten Tag deiner Wiedereingliederung muss dein Arbeitgeber auf dem Vordruck G840 den Beginn der WE bestätigen. Sobald der Vordruck der DRV vorliegt, wird das ÜG für den Zwischenzeitraum überwiesen. Für die Zahlungen des Übergangslgedes während / nach der Wiedereingliederung benötigt man den Vordruck G842 (diese müssten dir eigentlich schon vorliegen...?!). Eine weitere AU Meldung ist somit grds. nicht erforderlich.... Gruß, serendiptiy24
Tim B.am 16.01.2015 | 14:07
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ja, beide Formulare liegen mir vor. War mir nur unsicher, wie ich mit den Tagen zwischen Reha und Wiedereingliederung umgehen muss. Habe dann jetzt den Entlassungsschein der Reha-Klinik erhalten. Dort ist ja vermerkt, dass ich arbeitsunfähig entlassen wurde. :)
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