Hallo Franziska,
die Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, die Angehörigkeit zu einem Sondersystem (zum Beispiel für Beamte, Selbständige, Landwirte) in Ländern der Europäischen Union (EU) können bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenanspruch und gegebenenfalls auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Ob die von Ihnen ausgeübt Tätigkeit als "landwirtschaftlicher Unternehmer" berücksichtigt werden kann, können Sie in einem Kontenklärungsverfahren prüfen lassen.
Eine Kontenklärung können Sie über die Online-Services https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_traeger_node.html oder über eine der Auskunfts- und Beratungsstellen beantragen.
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