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Experten-Antwort

Zeitanrechnung für deutsche Rente

von Franziska25.11.2024 | 22:46
197 Ansichten
3 Antworten
Ich bin im Register Termini Imerese als „landwirtschaftlicher Unternehmer“ eingetragen. Ich hatte diese Tätigkeit nach einem Unfall aufgegeben (Kreissäge, Finger in zwei Teilen). Ausgeübt habe ich diese Tätigkeit 11 Jahre. Ich bin von der italienischen Rentenversicherung befreit, weil mein Einkommen unter 7.000€/Jahr liegt. Jetzt meine Frage, kann diese Zeit zu meiner deutschen Rente gerechnet werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.11.2024 | 07:57

Hallo Franziska,

die Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, die Angehörigkeit zu einem Sondersystem (zum Beispiel für Beamte, Selbständige, Landwirte) in Ländern der Europäischen Union (EU) können bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenanspruch und gegebenenfalls auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Ob die von Ihnen ausgeübt Tätigkeit als "landwirtschaftlicher Unternehmer" berücksichtigt werden kann, können Sie in einem Kontenklärungsverfahren prüfen lassen.

Eine Kontenklärung können Sie über die Online-Services https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_traeger_node.html oder über eine der Auskunfts- und Beratungsstellen beantragen.

 

 

2 Antworten

Wohl kaum!am 25.11.2024 | 23:20
Wenn Sie in der italienischen Rentenversicherung keine Beiträge zahlen, werden diese Zeiten auch nicht in der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt. Teilen Sie die Zeiten dem deutschen Rententräger mit und warten Sie die Entscheidung darüber ab.
Mondkindam 26.11.2024 | 08:52
Im Rahmen der zwischenstaatlichen Berechnung werden die italienischen Zeiten berücksichtigt (für die Wartezeit und kann Auswirkung auf die Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten haben) wenn sie vom italienischen Versicherungsträger bestätigt werden. Da Sie keine Beiträge gezahlt haben, wird der italienische Versicherungsträger auch keine Zeiten bestätigen.
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