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Zeitarbeit und Arge Teilhabe am Arbeitsleben

von Strolchi17.02.2008 | 11:58
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1 Antworten
Hallo, ich wurde überraschend bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt. Zuvor war ich bis zur Aussteuerung krank und hatte eine 1 jährige Umschulung die ich nach Op durch Verwaltungsakt verlor. Beim Vorstellungsgespräch teilte ich dem Zeitarbeitsunternehmen mit, dass ich Rehabillitant bin und dass ich eine Bandscheiben OP hinter mir habe. Auf die ganzen Belange ging es nicht ein, da das Zeitarbeitsunternehmen selbst einen Berater hätte. Mir wurde nahe gelegt, dass wenn ich nicht unterschreibe, dass dann das ganze der Arge gemeldet wird. Kurzum began ich zu arbeiten und ging nach wenigen Tagen zum Arzt, da ich mit verschiedenen giftigen Stoffen ohne Arbeitsschutz in Berührung kam, um ein Gegenmittel zu bekommen. Ich war auch für eine andere Tätigkeit eingestellt als ich dann ausführen mußte. Mein Orthopäde hat schon bei meinem alten, verlorenen Arbeitsplatz eine Bescheinigung ausgestellt, dass meine Tätigkeit möglichst im Stehen, Sitzen, und Laufen im Wechsel stattfinden soll. Meine Frage ist nun, inwieweit ist so etwas überhaupt noch zumutbar?Ist das Vorgehen der Zeitarbeit nicht gesetzeswidrig? Die Arge will auch wissen welche Rehamaßnahmen die DRV noch hat, da sie die Zuständigkeit nach Ablauf an sich ziehen will. Da ich gesundheitliche Leiden habe und eine Teilhabe am Arbeitsleben nach SGBIX habe, glaube ich dass ich allmählich unter die Räder komme...

1 Antworten

Nixam 18.02.2008 | 06:50
Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt, der Ihnen "das Gegenmittel" gegeben hat für die erlittenen Leiden mit den Giftstoffen, ein ärztliches Attest ausstellen und legen Sie dieses der Arge vor. Es geht ja nicht an, dass Sie - auch bei bestehender Pflicht zur Annahme eines Job - mit gesundheitschädlichen Mitteln in Kontakt kommen. Diesbezüglich müssen auch berufsgenosschaftlich "abgesegnete" Arbeitsschutzmassnahmen am Arbeitsplatz natürlich eingehalten werden. Bemühen Sie sich bei Ihrem RV-Träger um einen Neueinstieg in die bewilligte Leistun zur Teilhabe am Arbeitsleben! Nix
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