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Experten-Antwort

Zeiten Ausbildungs- und Studienplatzsuche

von Anrechnungsart02.09.2025 | 11:37
177 Ansichten
2 Antworten
Ich 35 habe mein Rentenkonto bereits geklärt. Erst jetzt erhielt ich von meiner Mutter Unterlagen darüber, dass ich als Zwanzigjähriger über 9 Monate als Ausbildungs- und Studienplatzsuchend gemeldet war. Gelten bei Anerkennung diese Zeiten als Schulzeiten (8Jahre)? Oder ist das eine gesonderte Anrechnungsart? Könnte sich meine spätere Rente verschlechtern, wenn ich meine Ausbildungs- und Studienplatzsuche einreiche? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.09.2025 | 11:57

Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Voraussetzung: Sie waren bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend gemeldet und dieser Zeitraum ist nicht mit einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt.

Es handelt sich um eine „gesonderte“ Anrechnungszeit und zählt nicht zur Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung. Sie schließen damit eine Lücke in der Versicherungsbiografie, was sich ggf. (nur) positiv auf die Rentenberechnung auswirken kann, auch wenn die Zeit nicht direkt zusätzliche Entgeltpunkte erhält. Die Monate zählen zudem für die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren.   

 

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