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Experten-Antwort

Zeiten anrechnen

von Alexander 07.07.2025 | 19:05
293 Ansichten
5 Antworten
Ich wurde entsendet nach Russland und habe in Russischen Arbeitsvertrag unterschrieben, wie lassen sich die Zeiten anrechnen, welches Formular? vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Alexander

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.07.2025 | 09:15

Hallo Alexander,

 

grundsätzlich gilt, dass russische Arbeitszeiten nicht für die deutsche Rente berücksichtigt werden können, da es mit Russland kein Sozialversicherungsabkommen gibt. Ausnahmen gelten nur in bestimmten Sonderfällen, wenn zum Beispiel eine Anerkennung als Spätaussiedler oder Vertriebener vorliegt. Für die Meldung russischer Arbeitszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie generell das Formular V0711- Fragebogen über zurückgelegte Beschäftigungszeiten, Versicherungszeiten, Anrechnungszeiten und Militärdienstzeiten auf dem Staatsgebiet der ehemaligen Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten- nutzen. Dieses Formular ist auf Deutsch und Russisch verfügbar.

 

Für die russische Rente selbst können Sie die Zeiten direkt beim russischen Rentenfonds geltend machen, hierfür gibt es eigene Formulare und gegebenenfalls Unterstützung durch spezialisierte Servicebüros.

 

Etwas anderes gilt aber, wenn Sie von einem deutschen Arbeitgeber nach Russland entsendet werden und Ihr Arbeitsverhältnis weiterhin zum deutschen Arbeitgeber besteht. Dann bleiben Sie in der Regel in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert, (" Ausstrahlung"). Die deutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten dann für Ihr Beschäftigungsverhältnis weiter. Bei dieser Konstellation ist es auch nicht unüblich, dass ein russischer Arbeitsvertrag, zusätzlich zu dem deutschen,  bestehenden Arbeitsvertrag, unterschrieben werden muss. Dies liegt an den arbeits- und migrationsrechtlichen Vorgaben, die für jede Beschäftigung in Russland gelten.

 

Ihr Arbeitgeber beantragt in den Fällen der Entsendung in das Ausland, die immer zeitlich befristet ist, das Formular A1 bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

In den Fällen einer Entsendung in das Ausland entstehen im Ausland keine Rentenansprüche, da das Sozialversicherungsverhältnis allein weiter im Verhältnis zum entsendenden, deutschen Arbeitgeber gilt.

 

Zur Klärung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen einerseits auch das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, andererseits aber auch die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermines bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

4 Antworten

Schadeam 07.07.2025 | 19:16
Das fragen Sie den, der Sie entsandt hat oder den russischen Arbeitgeber. Wir kennen Ihre Verträge nicht, wo zahlen Sie die Beiträge? In dem Land erwerben Sie dann auch Rentenpunkte.
Anonymam 08.07.2025 | 09:41
Gar nicht. Mit Russland gibt es kein Sozialabkommen. Ansprüche aus dem Vertrag müssen Sie direkt in Russland geltend machen.
Legal?am 08.07.2025 | 11:35
Es wäre interessant zu wissen, welcher Arbeitgeber noch mit diesem Verbrecherstaat kooperiert und ob das überhaupt legal ist.
Merkwürdig!am 08.07.2025 | 17:51
Entsendung nach Russland? Wenn man da nicht misstrauisch wird, wann dann? Es hat wohl seinen Grund, dass eine derartige Frage nur anonym gestellt wird.🤔
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