Für alle Beitragszeiten werden im Rentenfall Entgeltpunkte ermittelt und bei der Rentenberechnung entsprechend berücksichtigt.
Da die monatliche Rente stets aus der derzeit aktuellen Rechtslage errechnet wird, können sich beim späteren Rentenfall jedoch Änderungen ergeben. Aus der Renteninformation sowie aus der Rentenauskunft sind normalerweise die errechneten Entgeltpunkte nicht ersichtlich. Bitte fordern Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine spezielle "Rentenauskunft mit allen Berechnungsgrundlagen" an. Aus dieser gehen in den entsprechenden Anlagen die errechneten Entgeltpunkte hervor.