Hallo Fee51,
die Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit sind:
1. Sie müssen wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet gewesen sein und
2. eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben.
3. Die Arbeitslosigkeit muss vereinfacht gesagt auf eine versicherte Beschäftigung folgen, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt bereits 25 Jahre alt waren.
Bei Punkt 3 wird es wie von **** beschrieben bereits schwierig, da Sie bis 2011 lediglich einen Minijob ausgeübt haben. Wenn Sie damals nicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet haben, liegt keine versicherte Beschäftigung vor, so dass die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit bereits daran scheitert.