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Experten-Antwort

Zeiten der Inhaftierung - rentenrechtliche Zeit

von Türkisblaufee19.11.2025 | 16:43
378 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, ein Kollege hat vom 01.01.1995 - 24.04.1995 eine Lücke in seinem Versicherungsverlauf seines Rentenkontos. In dieser Zeit war er inhaftiert und hatte im Gefängnis ihm zugewiesene Arbeiten erledigt. Kann diese Zeit noch dem Rentenkonto nachträglich gutgeschrieben werden ? Wie ist diese Zeit gesamt rentenrechtlich zu bewerten ? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2025 | 08:35

Hallo Türkisblaufee,

 

Menschen im Maßregelvollzug sind dem Strafvollzugsgesetz (§ 41 StVollzG) nach zu einer angemessen beruflichen Tätigkeit auch während der Zeit ihrer Haft verpflichtet.

Für ihre Tätigkeiten während der Haftzeit erhalten sie zwar ein Arbeitsentgelt oder eine Ausbildungsbeihilfe gezahlt, da es sich jedoch um kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, entsteht bei einer Gefängnisarbeit keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus diesem Grund werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet, somit zählt die Gefängnisarbeit nicht für eine spätere Rente.

Es handelt sich hier dann tatsächlich um eine "Lücke" im Versicherungsverlauf, die nicht mehr mit einer rentenrechtlichen Zeit gefüllt werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

No!am 19.11.2025 | 16:57
Nein. Haftzeiten erhalten keine rentenrechtliche Bewertung.
Senf dazuam 19.11.2025 | 17:35
No! schrieb

Nein. Haftzeiten erhalten keine rentenrechtliche Bewertung.

So ist es. Es werden von Arbeit im Gefängnis nur Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Berufsgenossenschaft abgeführt. Der Kollege hätte in der Zeit bis 31.03.1996 freiwillig einzahlen können für die vollen Monate, oder er bekommt noch was von einem späteren Versorgungsausgleich für die Haftzeit. Wegen der Arbeitslosenversicherung würde es aber nach der Haft ALG 1 geben, mit Rentenbeitrag. Seit 1977 liegt im Bundestag ein Antrag vor, das Haftarbeit rentenversicherungspflichtig werden soll, das wurde bis heute nichts. Falls in der Haftzeit nicht freiwillig Krankenkasse gezahlt, fehlt auch in der Rahmenfrist für die späteren KVdR diese Zeit. Gruß
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