Hallo Hanni Hüsch,
im Versicherungsverlauf werden Zeiten der Pflege als Pflichtbeiträge wegen Pflege aufgelistet.
Bitte prüfen Sie daraufhin nochmals Ihren Versicherungsverlauf. Sollten die Zeiten nicht aufgeführt sein, so reichen Sie bitte Kopien der Unterlagen, die Sie von der Pflegekasse erhalten haben, bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur Neuberechnung der Rente ein.