Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung werden nicht anerkannt

von N.B.a.L05.06.2021 | 14:43
898 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Leser und Schreiber des Forums, ich (Jahrgang 1958) bin seit meiner Ausbildung ab September 1975 ununterbrochen in Ausbildung oder gewerblicher Arbeit. Nach der Berufsausbildung habe ich ab 1979 eine Fachoberschule und danach eine Fachhochschule besucht. Diese Zeiten sind im Verlauf als Schul- bzw. Hochschulausbildung aufgeführt. Wenn ich aber die berücksichtigten Monate (472 Monate, Stand Februar 2020) zurückrechne komme ich nur auf etwa 40 Jahre. Daraus schliesse ich, dass die ca. 5 Jahre der Schul/Hochschulausbildung nicht als Zeiten berücksichtigt sind. Ist das so korrekt von der Rentenversicherung oder kann man sich diese Zeiten auch noch anrechnen lassen um evtl. in den Genuß der Rente ohne Abzug für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit) zu kommen? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus,

während der Zeit an der Berufsfachschule waren Sie nicht versicherungspflichtig zur Berufsausbildung beschäftigt. Diese Zeit wird der schulischen Ausbildung zugerechnet. Schulische Ausbildungszeiten können seit 1997 erst ab dem 17. Lebensjahr als so genannte Anrechnungszeit rentenrechtlich berücksichtigt werden. In einem früheren Feststellungsbescheid werden Sie ggf. eine Aussage zu dieser Rechtsänderung finden.

Die Nachzahlung von freiwilligen Beitragen für die schulischen Ausbildungszeiten vor dem vollendeten 17. Lebensjahr ist nur bis zum 45. Lebensjahr zulässig (§ 207 SGB VI).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Ältesteram 05.06.2021 | 14:51
Zeiten der Schul-und Hochschulausbildung zählen nicht mit für die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte jedoch für die Zeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährige Versicherte ( Rente mit 63.)
W°lfgangam 05.06.2021 | 18:17
Hallo N.B.a.L, was IM Versicherungslauf steht, ist _anerkannt_! Welche Zeiten dann bei welcher Rentenart (!) auch mitzuzählen sind, ergibt sich aus den im Detail dargestellten Rentenarten aus Ihrer Rentenauskunft, Abschnitte G H I bitte (erneut) nachlesen. > Schul/Hochschulausbildung (= nur Anrechnungszeiten) für die 35 Jahre anrechenbar, für die 45 Jahre nur 'ne Luftnummer. Gruß w.
Werner_Kielam 05.06.2021 | 21:15
Das ist wie bei mir, ich vermute § 74 SGB VI ich nutze lexsoft http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1… Viel Glück Werner_Kiel
Meine Güteam 06.06.2021 | 07:52
@Werner Kiel macht einen auf schlau, versteht aber nicht mal Dinge im Grundsatz. Was hat § 74 SGB VI mit der Wartezeiterfüllung zu tun? Nichts! Einfach mal den Link aufrufen den @Lesen bildet angeführt hat und diesen lesen und v e r s t e h e n.
Markusam 06.06.2021 | 09:22
Hallo Experten, ich möchte mich hier anhängen: von 10/84 bis 08/85 besuche ich damals (geboren 11/68) die Berufsfachschule (für Metallberufe) Die Schule bescheinigte damals, dass die Schule zur Anerkennung der Ausfallzeit für die DRV nach § 1259 RVO und § 36 AVG. (diese Zeit ersetzt das erste Lehrjahr) Diese Zeit wurde auch in den älteren Versicherungsverlaufen aufgeführt bzw. ab - mit dem Erreichen des 16 Lebensjahr 11/85. Später stand im Versicherungsverlauf "Schulausbildung keine Anrechnung" und heute ist das Feld leer. Dazu muss ich sagen, dass ich damals ab 09/85 bis 8/88 noch eine betriebliche Lehre angehängt hatte und für diese Zeit wurden natürlich Pflichtbeiträge gezahlt. Ich hatte jetzt auch schon viele gelesenen und es wird viel so oder so geschrieben, dass man z. B. Beiträge ab dem 16-45 J. nachzahlen konnte usw. Wer kann noch was dazu sagen? Vielen Dank vorab! Grüße P. S. ich befinde mich in voller Erwerbsminderung Rente § 51 SGB VI: Anrechenbare bzw. nicht anrechenbare Zeiten: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-S… https://www.rentenfuchs.info/nachzahlen-fuer-schulzeiten/
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026