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Experten-Antwort

Zeiten des vorübergehenden EM-Rentenbezugs als Anrechnungszeit für spätere Altersrente?

von Annette20.05.2023 | 16:44
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2 Antworten

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Ich beziehe seit 2020 befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sollte ich zukünftig eine Rückkehr ins Erwerbsleben schaffen und ich keine EM-Rente mehr beziehen, so stellt sich mir die Frage, inwiefern sich die Bezugszeiten der vollen EM-Rente auf meine Altersrente auswirken, wenn ich vor der Altersrente noch mehr als 2 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehe. Ich habe gelesen, dass Zeiten des EM-Rentenbezugs als Anrechnungszeiten angerechnet werden können. Meine Frage ist, unter welchen Umständen diese Anrechnungszeiten später im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung in Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten umgerechnet werden? Also, ob in jedem Fall die Bezugszeit der EM-Rente als Anrechnungszeit (und damit beitragsfreie Zeit) bei der Gesamtleistungsbewertung berücksichtigt wird? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anette,

wir schließen uns den Ausführungen von "Abschläge" an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Abschlägeam 20.05.2023 | 18:30
Hallo Annette, wie weit ist es denn bei Ihnen noch hin, bis zu einem möglichen Altersrentenbezug? Also wann (Monat/Jahr) sind Sie geboren? Denn 'so' ist Ihre Frage zunächst einmal ein Schauen in eine doch sehr vernebelte Glaskugel :-) Für die Berechnung Ihrer EM-Rente wurde Ihr Einkommen unter Berücksichtigung einer 'Günstigerprüfung' aus Beitragszeiten bis Eintritt der Erwerbsminderung berücksichtigt. Aus diesen Berechnungen ergibt sich dann eine 'Zurechnungszeit', die bei Rentenbeginn in 2020 mit Vollendung des 65LJ+9 Monate endet. Aktuell dürfen Sie neben Ihrer EM-Rente unter Einhaltung der zeitlichen Vorgaben (unter drei Std. täglich/15 Std wöchentlich) ca. 17.820 EUR hinzuverdienen, ohne dass es Ihre Rente mindert. Dieser Betrag wird zukünftig jährlich an die maßgeblichen Bezugsgrößen angepasst werden. Sie dürfen also neben Ihrer EM-Rente ca. 1.485,00 EUR brutto hinzuverdienen, ohne dass es Ihre Rente mindert. Innerhalb der Zurechnungszeit wird aber vermutlich das aus Ihren bisherigen Werten 'hochgerechnete' Einkommen dennoch 'wertvoller' sein. Somit haben Sie bereits neben der EM-Rente die Möglichkeit, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein zu können. Und wie sich dann der Bezug Ihrer EM-Rente tatsächlich später auf eine Altersrente auswirkt (ob mit Übernahme der pEP, wenn die Altersrente innerhalb von 24 Monaten 'nachfolgend' begonnen wird oder dann als 'Anrechnungszeit'), können Sie sich anhand einer 'Probeberechnung' ZEITNAH vor dem dann tatsächlich möglichem Alters-Rentenbeginn ausrechnen lassen. Lassen Sie sich im Falle einer Aufnahme einer neuen Beschäftigung auch noch einmal VOR Vertragsunterzeichnung von Ihrer zuständigen DRV beraten und klären Sie die möglichen Konsequenzen dort verbindlich ab. Dies insbesondere dann, wenn Ihre volle EM-Rente nur 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt' bewilligt wurde. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
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