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Experten-Antwort

Zeiten für Pflege bei Altersvollrente

von B. Zurheiden11.08.2017 | 11:13
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2 Antworten

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Es geht um folgenden Sachverhalt: Eine Versicherte erhält seit 10 Jahren erstmals mit 60 Jahren eine vorgezogene Altersvollrente. Sie pflegte seit diesem Zeitpunkt Ihren erwachsenen Sohn mit Pflegestufe 2. Der Sohn ist im vergangenen Jahr verstorben. Die Versicherte war während der Pflege wegen Bezug der Altersvollrente versicherungsfrei, daher wurden ihr keine Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt. Jetzt hat sie gehört, dass für diese Pflegezeiten rückwirkend Zeiten (?) in der gesetzlichen Rentenversicherung geltend gemacht werden können oder freiwillige Beiträge nachgezahlt werden können. Ist dies richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo B. Zurheiden,

vor dem 01.01.2017 hatte die Pflege eines Pflegebedürftigen bei Bezug einer Vollrente wegen Alters rentenrechtlich keine Auswirkung. Eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen ist nicht möglich.

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1 Antworten

Lüneburgeram 11.08.2017 | 12:00
Ab 01.01.2017 gilt, dass Pflegebeiträge (für nicht erwerbsmäßige Pflege) auch bei Bezug einer Altersvollrente gezahlt werden, sofern die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Ab Regelaltersgrenze müsste dann der Pflegende auf einen Teil seiner AltersVOLLrente 'verzichten, damit auch weiterhin Pflegebeiträge gezahlt weden können. Seit 01.07.2017 besteht hierbei auch die Möglichkeit 'Wunschrenten' zu beantragen; also beispielsweise eine 99%-Rente, womit dann eine AltersTEILrente bezogen wird und somit weiter Beiträge von der Pflegekasse gezahlt werden. Sie schreiben: "Ein Versicherter" ...."Jetzt hat sie gehört". In welchem Verhältnisses stehen Sie denn zum 'Versicherten'? Eine sehr ungewöhnliche Formulierung. Wozu soll 'sie' denn freiwillig Beiträge zahlen? 'Sie' will doch, dass die Pflegekasse Beiträge entrichtet, oder? Die Geltendmachung von Beitragszahlungen für die nicht-erwerbsmäßige Pflege ist die Pflegekasse des zu Pflegenden zu beantragen (und nicht die Rentenversicherung). Da aber der/die "Versicherte" bereits 70 Jahre alt zu seien scheint, die Pflege 2016 endete und (vermutlich) eine Altersvollrente bezogen hat, besteht wohl Versicherungsfreiheit und somit kein Anspruch auf Beitragszahlung seitens der Pflegekasse.
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