Hallo Jena,
nein, es gibt kein Hintertürchen.
Zeiten der Hochschulausbildung werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet.
...als bereits versorgter Rentner müssen Sie sich natürlich nicht mehr um die 'Erbsen' der künftigen RentnerInnen sorgen - Ihr Job ist getan/in den Ruhestand 'entsorgt', meinen nehme ich weiterhin wahr/ernst ...und dazu zählen auch ganz besonders 'Erbsen'. Wenn Sie dazu helfend unterstützen möchten - gern; ansonsten halten Sie es einfach wie mit "Nuhr", einfach mal die ...
Gruß
w.
PS: ich weiß, Sie können nicht anders, als schlicht im ¾ Satz – sind das dann auch nur ¾ Erbsen, gar schon pürierte? - Ihre 'hilfreichen Statements' hier abzulagern ...
Na wieder am Erbsen zählen.oder gibt es ein Hintertürchen?Hallo Jena, lediglich ein klitzekleines. Die Schulzeit 16 - 17 und die insgesamt dann ab 17. Lbj. über 8 Jahre hinausgehende schulische Ausbildung ist mit freiwilligen Beiträgen (zählen mit zu den 45 Jahren, bei wenigstens 18 Jahre Pflichtversicherung) nachzahlungsfähig, sofern für diese Möglichkeit/Antrag noch nicht das 45. Lbj. erreicht ist - UND zudem neben der Uni noch versicherungspflichtige Jobs bestanden haben. Rechnerisch geht das aber selbst bei spätester Regelaltersgrenze 67 kaum auf ...mehr was für Theoretiker ;-) Ohne individuelle Prüfung ist daher keine abschließende Aussage möglich. Gruß w.
Na wieder am Erbsen zählen.[/quote]...als bereits versorgter Rentner müssen Sie sich natürlich nicht mehr um die 'Erbsen' der künftigen RentnerInnen sorgen - Ihr Job ist getan/in den Ruhestand 'entsorgt', meinen nehme ich weiterhin wahr/ernst ...und dazu zählen auch ganz besonders 'Erbsen'. Wenn Sie dazu helfend unterstützen möchten - gern; ansonsten halten Sie es einfach wie mit "Nuhr", einfach mal die ...
Gruß
w.
PS: ich weiß, Sie können nicht anders, als schlicht im ¾ Satz – sind das dann auch nur ¾ Erbsen, gar schon pürierte? - Ihre 'hilfreichen Statements' hier abzulagern ...
[/quote]
Ausschweifende Schwafeleien liegen Mir nicht.
P.S.
Wenn die Erbsen zur Neige gehen kannste ja Haare spalten.
...als bereits versorgter Rentner müssen Sie sich natürlich nicht mehr um die 'Erbsen' der künftigen RentnerInnen sorgen - Ihr Job ist getan/in den Ruhestand 'entsorgt', meinen nehme ich weiterhin wahr/ernst ...und dazu zählen auch ganz besonders 'Erbsen'. Wenn Sie dazu helfend unterstützen möchten - gern; ansonsten halten Sie es einfach wie mit "Nuhr", einfach mal die ...
Gruß
w.
PS: ich weiß, Sie können nicht anders, als schlicht im ¾ Satz – sind das dann auch nur ¾ Erbsen, gar schon pürierte? - Ihre 'hilfreichen Statements' hier abzulagern ...
Ausschweifende Schwafeleien liegen Mir nicht. P.S. Wenn die Erbsen zur Neige gehen kannste ja Haare spalten.Na wieder am Erbsen zählen....als bereits versorgter Rentner müssen Sie sich natürlich nicht mehr um die 'Erbsen' der künftigen RentnerInnen sorgen - Ihr Job ist getan/in den Ruhestand 'entsorgt', meinen nehme ich weiterhin wahr/ernst ...und dazu zählen auch ganz besonders 'Erbsen'. Wenn Sie dazu helfend unterstützen möchten - gern; ansonsten halten Sie es einfach wie mit "Nuhr", einfach mal die ... Gruß w. PS: ich weiß, Sie können nicht anders, als schlicht im ¾ Satz – sind das dann auch nur ¾ Erbsen, gar schon pürierte? - Ihre 'hilfreichen Statements' hier abzulagern ...
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