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Experten-Antwort

Zeiten im Beitrittsgebiet

von Jena28.04.2017 | 09:39
960 Ansichten
6 Antworten
Hallo, eine Dame möchte auf ihre Wartezeit von 45 Jahren folgende Zeiten berücksichtigt haben: Hochschulausbildung im Beitrittsgebiet, weil durch Ausbildungsbetrieb dorthin delegiert. Das kann doch nur als Anrechnungszeit berücksichtigt werden und wird keinesfalls auf die WZ von 45 Jahren angerechnet, oder gibt es ein Hintertürchen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.04.2017 | 10:33

Hallo Jena,

nein, es gibt kein Hintertürchen.

Zeiten der Hochschulausbildung werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet.

5 Antworten

Schadeam 28.04.2017 | 10:44
Wollen kann frau/man viel.....aber nicht alle Wünsche werden in Erfüllung gehen. Die Rente ist wie das übrige Leben weder ein Wunschkonzert noch ein Ponyhof :)
W*lfgangam 28.04.2017 | 15:41
Hallo Jena, lediglich ein klitzekleines. Die Schulzeit 16 - 17 und die insgesamt dann ab 17. Lbj. über 8 Jahre hinausgehende schulische Ausbildung ist mit freiwilligen Beiträgen (zählen mit zu den 45 Jahren, bei wenigstens 18 Jahre Pflichtversicherung) nachzahlungsfähig, sofern für diese Möglichkeit/Antrag noch nicht das 45. Lbj. erreicht ist - UND zudem neben der Uni noch versicherungspflichtige Jobs bestanden haben. Rechnerisch geht das aber selbst bei spätester Regelaltersgrenze 67 kaum auf ...mehr was für Theoretiker ;-) Ohne individuelle Prüfung ist daher keine abschließende Aussage möglich. Gruß w.
Grokoam 28.04.2017 | 15:59
W*lfgang schrieb

...als bereits versorgter Rentner müssen Sie sich natürlich nicht mehr um die 'Erbsen' der künftigen RentnerInnen sorgen - Ihr Job ist getan/in den Ruhestand 'entsorgt', meinen nehme ich weiterhin wahr/ernst ...und dazu zählen auch ganz besonders 'Erbsen'. Wenn Sie dazu helfend unterstützen möchten - gern; ansonsten halten Sie es einfach wie mit "Nuhr", einfach mal die ...

Gruß

w.

PS: ich weiß, Sie können nicht anders, als schlicht im ¾ Satz – sind das dann auch nur ¾ Erbsen, gar schon pürierte? - Ihre 'hilfreichen Statements' hier abzulagern ...

oder gibt es ein Hintertürchen?
Hallo Jena, lediglich ein klitzekleines. Die Schulzeit 16 - 17 und die insgesamt dann ab 17. Lbj. über 8 Jahre hinausgehende schulische Ausbildung ist mit freiwilligen Beiträgen (zählen mit zu den 45 Jahren, bei wenigstens 18 Jahre Pflichtversicherung) nachzahlungsfähig, sofern für diese Möglichkeit/Antrag noch nicht das 45. Lbj. erreicht ist - UND zudem neben der Uni noch versicherungspflichtige Jobs bestanden haben. Rechnerisch geht das aber selbst bei spätester Regelaltersgrenze 67 kaum auf ...mehr was für Theoretiker ;-) Ohne individuelle Prüfung ist daher keine abschließende Aussage möglich. Gruß w.
Na wieder am Erbsen zählen.
W*lfgangam 28.04.2017 | 22:25
Groko schrieb

Na wieder am Erbsen zählen.[/quote]...als bereits versorgter Rentner müssen Sie sich natürlich nicht mehr um die 'Erbsen' der künftigen RentnerInnen sorgen - Ihr Job ist getan/in den Ruhestand 'entsorgt', meinen nehme ich weiterhin wahr/ernst ...und dazu zählen auch ganz besonders 'Erbsen'. Wenn Sie dazu helfend unterstützen möchten - gern; ansonsten halten Sie es einfach wie mit "Nuhr", einfach mal die ...

Gruß

w.

PS: ich weiß, Sie können nicht anders, als schlicht im ¾ Satz – sind das dann auch nur ¾ Erbsen, gar schon pürierte? - Ihre 'hilfreichen Statements' hier abzulagern ...

[/quote]

Ausschweifende Schwafeleien liegen Mir nicht.

P.S.

Wenn die Erbsen zur Neige gehen kannste ja Haare spalten.

...als bereits versorgter Rentner müssen Sie sich natürlich nicht mehr um die 'Erbsen' der künftigen RentnerInnen sorgen - Ihr Job ist getan/in den Ruhestand 'entsorgt', meinen nehme ich weiterhin wahr/ernst ...und dazu zählen auch ganz besonders 'Erbsen'. Wenn Sie dazu helfend unterstützen möchten - gern; ansonsten halten Sie es einfach wie mit "Nuhr", einfach mal die ... Gruß w. PS: ich weiß, Sie können nicht anders, als schlicht im ¾ Satz – sind das dann auch nur ¾ Erbsen, gar schon pürierte? - Ihre 'hilfreichen Statements' hier abzulagern ...
Grokoam 29.04.2017 | 07:28
W*lfgang schrieb

...als bereits versorgter Rentner müssen Sie sich natürlich nicht mehr um die 'Erbsen' der künftigen RentnerInnen sorgen - Ihr Job ist getan/in den Ruhestand 'entsorgt', meinen nehme ich weiterhin wahr/ernst ...und dazu zählen auch ganz besonders 'Erbsen'. Wenn Sie dazu helfend unterstützen möchten - gern; ansonsten halten Sie es einfach wie mit "Nuhr", einfach mal die ...

Gruß

w.

PS: ich weiß, Sie können nicht anders, als schlicht im ¾ Satz – sind das dann auch nur ¾ Erbsen, gar schon pürierte? - Ihre 'hilfreichen Statements' hier abzulagern ...

Na wieder am Erbsen zählen.
...als bereits versorgter Rentner müssen Sie sich natürlich nicht mehr um die 'Erbsen' der künftigen RentnerInnen sorgen - Ihr Job ist getan/in den Ruhestand 'entsorgt', meinen nehme ich weiterhin wahr/ernst ...und dazu zählen auch ganz besonders 'Erbsen'. Wenn Sie dazu helfend unterstützen möchten - gern; ansonsten halten Sie es einfach wie mit "Nuhr", einfach mal die ... Gruß w. PS: ich weiß, Sie können nicht anders, als schlicht im ¾ Satz – sind das dann auch nur ¾ Erbsen, gar schon pürierte? - Ihre 'hilfreichen Statements' hier abzulagern ...
Ausschweifende Schwafeleien liegen Mir nicht. P.S. Wenn die Erbsen zur Neige gehen kannste ja Haare spalten.
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