1. Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit wird eine Zurechnungszeit berücksichtigt.
2. In der nachfolgenden Rente (z. B. Altersrente) wird die Zeit des Rentenbezugs, die mit einer Zurechnungszeit zusammenfällt, als Anrechnungszeit aufgrund des Rentenbezugs anerkannt. Diese Zeit wird außerdem mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet. Das bedeutet, dass keine rentenrechtliche Lücke entsteht, die außerdem auch bewertet wird.