Guten Morgen,
Sie müssen Ihre Zeiterfassung nicht dem Rentenversicherungsträger schicken. Wenn Sie ausnahmsweise eine Woche über die 15 Stunden gekommen sind, führt das unter diesen Umständen nicht gleich zur Einstellung Ihres Rentenanspruchs. Welche Probleme das aus arbeitsrechtlicher Sicht mit sich bringt, kann ich leider nicht beurteilen.