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Experten-Antwort

Zeiterfassung der Rentenversicherung vorlegen?

von Thomas Hamburg19.03.2021 | 19:57
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4 Antworten

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Liebe Leute, mit Pflegegrad 3 und 80% SWB beziehe ich eine befristete, volle Erwerbsminderunsgrente. Ich habe das Glück, dass mich mein bisheriger Arbeitgeber mit 15 Stunden/ Woche weiter beschäftigt. Von zu Hause aus, anders ginge es nicht mehr. Mein Arbeitgeber meint, dass ich auf gar keinen Fall mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten darf. Ich meine, die 15 Stunden beziehen sich immer auf die Frage, ob ich einen Rentenanspruch habe oder nicht. Mein Arbeitsverhältnis sonst hat als Basis den Tarifvertrag. Konkret geht es darum, dass ich letzte Woche 17 Stunden gearbeitet habe und mein Arbeitgeber sagt, dass ich das nicht gedurft hätte. Ich denke, dass es bei den Stunden nur um Rentenrecht geht und dies meinen Arbeitgeber nichts angeht. Vorletzte Woche ging es mir so grottig, da habe ich kaum 10 Stunden geschafft....Regulär halbtags ginge schon gar nicht mehr. Die Rentenversicherung hat meinen Arbeitsvertrag und bekommt meine Gehaltsbescheinigungen und rechnet mein Gehalt auf die Rente an. Soll ich auch meine Zeiterfassung hinschicken? Ich muss meine Arbeitszeit von meinem Gesundheitszustand abhängig machen. Anders geht es nicht. Und ohne ein paar Stunden Arbeit geht es auch nicht. Ein bisschen Struktur außerhalb Pflegedienst tut mir gut. Wer will mit nicht einmal 60 nur mit den Zimmerpflanzen reden, während die ganze Familie zur Arbeit ist. Danke für einen Tipp! Viele Grüße, Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

Sie müssen Ihre Zeiterfassung nicht dem Rentenversicherungsträger schicken. Wenn Sie ausnahmsweise eine Woche über die 15 Stunden gekommen sind, führt das unter diesen Umständen nicht gleich zur Einstellung Ihres Rentenanspruchs. Welche Probleme das aus arbeitsrechtlicher Sicht mit sich bringt, kann ich leider nicht beurteilen.

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3 Antworten

Siehe hieram 19.03.2021 | 20:16
Hallo Thomas, seien Sie froh, dass Sie so einen fürsorglichen Arbeitgeber haben! Und grundsätzlich hat er erst einmal Recht, denn bei voller Erwerbsminderung ist das Stundenlimit zunächst auf maximal 15 in der Woche begrenzt (deshalb ja gibt es die volle EM-Rente). Und er als Arbeitgeber hat also mit darauf zu achten: 'Fürsorgepflicht'. Wenn Sie ansonsten alles bei Ihrer zuständigen DRV angegeben haben, dürfte eine ein- oder zweimalige ausnahmsweise Überschreitung noch kein Grund sein, dass Sie nun auch Ihre Stundenzettel dort einreichen. Wenn Sie aber feststellen, dass dies eher die Regel wird (in der einen Woche mal 10, in der andern dafür entsprechend mehr), dann sollten Sie dies dort noch mal absichern. Denn es gibt durchaus die Möglichkeit, die Zeiten überschreiten zu können, aber es muss eben von Ihrer DRV 'abgesegnet' werden, nur von dort bekommen Sie dann die für Sie rechtsverbindliche Zustimmung. Und seien Sie Ihrem Arbeitgeber dankbar, dass er auch auf Sie aufpasst, das ist zwar auch seine Pflicht, aber leider schon längst nicht mehr überall die Regel. Alles Gute und Grüße an die Zimmerpflanzen ;-)
Kgjam 20.03.2021 | 22:10
Natürlich geht es Ihren Arbeitgeber was an ob Sie mehr als 15/h die Woche arbeiten, wenn Sie nur einen Vertrag über 15 h haben. Das ist doch völlig unabhängig der Rentenversicherung. Wenn Sie einen Vertrag über 15 haben und der ArbG nicht will, dass Sie mehr arbeiten, dann ist das sein gutes Recht die Einhaltung des Vertrags von Ihnen zu verlangen. Ansonsten drohen Abmahnung und Kündigung. Wenn zudem ein Hinweis kommt, dass es ebenso Probleme mit der DRV geben kann ist das doch genauso ok. Egal ob es Ihnen schwer oder leicht fällt, so sind nunmal die gesetzlichen Regeln. Da steht nicht ungefähr oder rund 15h, sondern unter 3 h täglich, also maximal 14 h und 55 Sekunden die Woche, wenn man es genau nehmen würde.
W°lfgangam 22.03.2021 | 18:53
Nur so als weitere Ergänzung: Sie _dürfen_ auch 60 Std. in der Woche für Ihren AG malochen und dabei 100K €/Jahr verdienen, trotz Feststellung EM seitens der DRV. Das eine ist Arbeits-/Tarifrecht, das andere Rentenrecht und Auslegung hierzu, ob damit die EM-Rente betroffen ist/wegfällt/gekürzt wird ...DAS zu beurteilen ist nicht Sache des AG! ...AG eben, die vom 'Hörensagen' eine 'Meinung' zum EM-Rentenrecht haben glauben zu wollen ;-) Gruß w.
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