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Experten-Antwort

Zeitpunkt Bezug EM Rente

von B.B.25.04.2019 | 12:32
103 Ansichten
11 Antworten

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Guten Tag, ich habe am 15.4.2019 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begann am 11.4.2018. Da ich derzeit Krankengeld und privat zusatzversichert Krankentagegeld beziehe, ist der voraussichtliche Renteneintritt für mich sehr wichtig, um eine unnötig hohe Rückzahlung des Krankentagegeldes zu vermeiden. Wenn ich es richtig verstanden habe: Da ich den Antrag nicht innerhalb eines halben Jahres nach Beginn des Leistungsfalls (11.4.2018) gestellt habe, kann der Renteneintritt frühestens der 15.4.2019 (also Tag der Antragstellung sein). Der erste Bezug sprich Zahlung der EM Rente wäre demnach sieben Monate später im November 2019. Ist das soweit richtig? Eine Katastrophe wäre für mich, der Renteneintritt rückwirkend zum 11.4.2018, so dass ich die private Krankentage Geld Versicherung komplett zurückzahlen müsste. Vielen Dank schon mal B.B.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenbeginn ist abhängig vom

- Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung

- dem Antragsdatum und

- der Frage, ob eine befristete oder unbefristete Rente gezahlt werden soll

( §§ 99, 101 SGB VI).

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10 Antworten

Rentenschmiedam 25.04.2019 | 12:40
Hallo, diese Frage werden wir hier im Forum leider nicht klären können. Sie werden abwarten müssen, ob und ggfls. wann ein Leistungsfall der Erwerbsminderung festgestellt wird. In Abhängigkeit des Leistungsfalles, der Art der Rente (Dauer- oder Zeitrente), des Datums der Antragstellung und einer evtl. Umdeutung eines früheren Rehaantrages (falls vorhanden) ergibt sich dann der Rentenbeginn. Mit besten Grüßen
Mondkindam 25.04.2019 | 13:00
Hallo, falls der erste Tag der AU-Meldung 11.04.2018 als Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente festgelegt wird, wäre der Beginn des 7. Kalendermonats bei einer Zeitrente hier schon der 01.12.2018 gewesen. Die EM-Rente würde ab Antragsmonat 04/2019 beginnen. Vorausgesetzt es wird kein vorher gestellter Reha-Antrag umgedeutet.
Mondkindam 25.04.2019 | 13:03
Sorry, sollte 01.11.2018 heißen.
Max4.0am 25.04.2019 | 15:22
Ist es denn sicher, dass das Krankentagegeld dann zurückgezahlt werden muss? Denn Krankengeld zahlt man ja auch nicht zurück bzw. verrechnen das die Kostenträger, in diesem Fall, DRV und KK, untereinander. Doch, zu verhindern wäre es, indem Sie den EM-Antrag zurückziehen. Aber wäre Ihnen damit geholfen?
H.am 25.04.2019 | 15:58
Zitat von Max4.0 anzeigenausblenden
Das sollte aus den Versicherungsbedingungen hervorgehen, aber ich schätze bei min. 90% der Versicherungen dürfte das der Fall sein das es zurückgezahlt werden muss. H.
Grokoam 27.04.2019 | 09:48
Du mußt doch der Krankentagegeldkasse nicht auf die Nase binden dass Dass Du EM - Rentner bist.
Nemasam 27.04.2019 | 10:17
Abgesehen davon das der Tipp eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug ist, wäre das Verschweigen des (EM-)Rentenbeginns wohl schon ein Verstoss gegen die Versicherungsbedingungen. Würde man dann diesem Ratschlag folgen, fällt das unter Versicherungsbetrug.
Grokoam 27.04.2019 | 15:21
hast Du den Versicherungsvertrag gelesen?
Nein ;-) denn im "Vertrag" selber würde das auch gar nicht drin stehen. Das aber DIR jetzt zu erklären würde am Ende nicht wirklich etwas bringen :-)
Wo soll es denn sonst stehen bei einer privaten Tagegeldversicherung?
Nemasam 27.04.2019 | 15:40
Nun....entweder noch nie eine private Versicherung abgeschlossen?! Oder noch nicht bemerkt das so ein kleiner privater VersicherungsVERTRAG meist nur 1-2 Seiten mit allgemeinen Angaben enthält ;-) Offensichtlich wieder so jemand der noch nie etwas von AVB, AHB, usw. gehört hat und blind alle Verträge unterschreibt :-) Ist ja auch manchmal richtig böse wie klein diese unzähligen Seiten geschrieben sind, dass kann man ja gar nicht lesen :-)
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