Der Rentenbeginn ist abhängig vom
- Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung
- dem Antragsdatum und
- der Frage, ob eine befristete oder unbefristete Rente gezahlt werden soll
( §§ 99, 101 SGB VI).
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Der Rentenbeginn ist abhängig vom
- Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung
- dem Antragsdatum und
- der Frage, ob eine befristete oder unbefristete Rente gezahlt werden soll
( §§ 99, 101 SGB VI).
Wo soll es denn sonst stehen bei einer privaten Tagegeldversicherung?hast Du den Versicherungsvertrag gelesen?Nein ;-) denn im "Vertrag" selber würde das auch gar nicht drin stehen. Das aber DIR jetzt zu erklären würde am Ende nicht wirklich etwas bringen :-)
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