Für die Berechnung der Rente ist der Eintritt des Leistungsfalles maßgebend. Alle versicherungsrechtlichenZeiten werden bei der Rentenberechnung bis zum Vormonat des Leistungsfalles berücksichtigt.
Der Rentenbeginn richtet sich nach der Antragstellung. Der Antrag auf die Leistung zur Tehabe kann jedoch als Rentenantrag gelten und somit auch den Rentenbeginn beeinflussen.Für die Rentenberechnung ist jedoch der Eintritt des Leistungsfalles maßgebend.