Hallo,
die Bestimmung des Leistungsfalls ist in erster Linie eine medizinische Entscheidung. Es wird der Tag bestimmt, an dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit belegt ist, dass Ihr Leistungsvermögen eingeschränkt war. Insbesondere bei "schleichenden" Verläufen ist dies nicht natürlich manchmal nicht unumstritten. Letztendlich waren die Mediziner wohl der Meinung, dass erst mit Ende der Reha der Nachweis der Erwerbsminderung erbracht war und die vorherigen medizinischen Unterlagen noch nicht alle Zweifel ausräumen konnten.
Ob ein Widerspruch sinnvoll erscheint, hängt u.a. auch davon ab, wie Sie bis zum Rentenbeginn finanziell abgesichert sind. Haben Sie aufgrund des späten Rentenbeginns Monate ohne laufendes Einkommen? Dann wäre es eine Überlegung wert - allerdings sollten Sie hierüber z.B. auch mit Ihrem behandelndem Arzt sprechen. Evtl. kann er den Leistungsfall medizinisch einordnen...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo,
die Bestimmung des Leistungsfalls ist in erster Linie eine medizinische Entscheidung. Es wird der Tag bestimmt, an dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit belegt ist, dass Ihr Leistungsvermögen eingeschränkt war. Insbesondere bei "schleichenden" Verläufen ist dies nicht natürlich manchmal nicht unumstritten. Letztendlich waren die Mediziner wohl der Meinung, dass erst mit Ende der Reha der Nachweis der Erwerbsminderung erbracht war und die vorherigen medizinischen Unterlagen noch nicht alle Zweifel ausräumen konnten.
Ob ein Widerspruch sinnvoll erscheint, hängt u.a. auch davon ab, wie Sie bis zum Rentenbeginn finanziell abgesichert sind. Haben Sie aufgrund des späten Rentenbeginns Monate ohne laufendes Einkommen? Dann wäre es eine Überlegung wert - allerdings sollten Sie hierüber z.B. auch mit Ihrem behandelndem Arzt sprechen. Evtl. kann er den Leistungsfall medizinisch einordnen...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für die zügige Antwort. Das macht es zumindest erstmal etwas verständlicher. Dass die Sache im Zweifel nicht ganz einfach zu belegen ist sehe ich ein und werde hier erstmal Rücksprache mit meinen Ärzten halten.
Eine Frage stellt sich mir jedoch immernoch. Müsste nicht im Rahmen der Rentenantragsfiktion zumindest eine Rückdatierung auf den letzten Rehaantrag erfolgen (oder zumindest möglich sein)? So wie ich das sehe, falle ich definitiv in diese Regelung. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Danke vorab und Grüße
Lesen Sie den Beitrag von @Abschläge noch einmal in Ruhe durch, notfalls nochmal und nochmal. Es hat doch auch Vorteile, dass die Rente zu diesem Datum bewilligt wurde. Was versprechen Sie sich denn von einem früheren Rentenbeginn? Exorbitante Nachzahlungen? Bleiben Sie bei Ihrer Ansicht, dass man nach langem hin und her froh darüber sein kann, dass die Rente gewährt wurde!
Sie kennen doch meine Situation gar nicht.
Der Beitrag von @Abschläge war in großen Teilen sehr hilfreich. Aber ja, ich würde mir natürlich Nachzahlungen erwarten.
Ich habe zuletzt in 2018 AlG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeit erhalten. Es gibt also keine Erstattungsansprüche oder Beitragszeiten. Insofern sehe ich nicht wirklich wie ein früher Rentenbeginn für mich nachteilig sein sollte.
Sie kennen doch meine Situation gar nicht.
Der Beitrag von @Abschläge war in großen Teilen sehr hilfreich. Aber ja, ich würde mir natürlich Nachzahlungen erwarten.
Ich habe zuletzt in 2018 AlG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeit erhalten. Es gibt also keine Erstattungsansprüche oder Beitragszeiten. Insofern sehe ich nicht wirklich wie ein früher Rentenbeginn für mich nachteilig sein sollte.
Doch, ich kenne Ihre Situation. Sie haben nach langem hin und her eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sind mit dem Beginn dieser nicht einverstanden und haben eigentlich keine Kraft mehr für irgendwelche Auseinandersetzungen. Sie waren rehaunfähig und haben dann doch eine absolviert, mit dem Ergebnis, seitdem als erwerbsgemindert eingeschätzt zu sein. So haben Sie es zumindest in die Tasten gehauen!
Dann erläutern Sie mir doch bitte gerne welche Vorteile mir ein späterer Rentenbeginn bietet.
Oder was Sie mir sonst mitzuteilen versuchen.
Dann erläutern Sie mir doch bitte gerne welche Vorteile mir ein späterer Rentenbeginn bietet.
Oder was Sie mir sonst mitzuteilen versuchen.
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