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Zeitpunkt der Rentenbeantragung

von USA15.01.2007 | 14:38
4279 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1. Mein Arbeitsverhältnis mit einer dt. Dienststelle in den USA ist aufgrund organisatorischen Massnahmen zum 31.12.2007 gekündigt worden 2. Aufgrund meines Arbeitsvertrages wird mir danach, also bis 31.12.2008 ein Jahr Trennungsgeld bezahlt. 3. Ich wollte die Rente (da zu diesem Zeitpunkt 65 Jahre alt) per 01.01.2009 beantragen, nachdem die Zahlung des Trennungsgeldes entfällt 4. Um in den Genuss der VBL zu kommen, glaube ich, muss man die Rente ab dem naechsten Tag der Wirksamkeit der Kündigung beantragen bzw. erhalten. 5. Frage: Kann/muss die Rente bereits zum 1.1.2008 (vor Zahlung des Trennungsgeldes) beantragt werden um in den Genuss der VBL zu kommen oder gilt der Zeitraum der Zahlung des Trennungsgeldes als 'Arbeitsverhältnis' im Sinne der Rentenversicherung, da auch die Beiträge weiterhin abgeführt werden. Für eine Antwort wäre ich dankbar Mit freundlichen Grüssen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Antrag auf die gesetzliche Rente sollten Sie ca. 3-4 Monate vor Rentenbeginn stellen. Wenden Sie sich bezüglich Ihrer Frage zur VBL bitte direkt an die VBL in Karlsruhe.

3 Antworten

-am 15.01.2007 | 20:36
Ihre Frage sollten Sie direkt der VBL stellen. http://www.vbl.de
Amadéam 16.01.2007 | 10:40
Keine Panik in Sachen VBL !!! Die VBL berechnet Ihre Ihnen zustehende Leistung erst dann, wenn dieser ihr KOMPLETTER Rentenbescheid in Kopie vorliegt. Das können Sie auch aus dem Antragsformular der VBL ersehen. Zitat aus www.vbl.de - (VBL Klassik anklicken): Frage: „Wie und wo muss ich später die Rente beantragen, welche Unterlagen muss ich dazu einreichen? ANTWORT: Wenn der Versicherte bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles in einem die Pflichtversicherung begründenden Arbeitsverhältnis gestanden hat, ist der Antrag auf Betriebsrente über den Arbeitgeber bei der VBL einzureichen. Der Arbeitgeber hält auch den entsprechenden Antragsvordruck für seine Arbeitnehmer bereit. Sofern der Versicherte zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles nicht mehr in einem die Pflichtversicherung begründenden Arbeitsverhältnis gestanden hat, ist der Antrag auf Betriebsrente unmittelbar bei der VBL einzureichen. Der entsprechende Antragsvordruck kann bei Bedarf von der VBL angefordert werden. Aus dem Antragsvordruck ergibt sich auch, welche Unterlagen dem Antrag im Einzelnen beizufügen sind (z. B. der Rentenbescheid des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers bzw. der Ablehnungsbescheid des gesetzlichen Rentenversicherungsträger wenn kein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht).“ Im Download-center können Sie die Anträge sogar am PC ausfüllen. Sie benötigen die Vordrucke L 600 und L305
USAam 22.01.2007 | 19:36
Vielen Dank an alle, die auf meine Anfrage geantwortet haben
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