Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zeitpunkt der Rentenpunktenteilung (Scheidung)

von Tobias Hahn08.07.2023 | 08:08
263 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Ich habe mal eine Frage zur Teilung der Rentenpunkte, insbesondere zum richtigen Zeitpunkt. Ich bin 55 Jahre alt, meine Frau ist 54 Jahre alt. Wir leben getrennt, sind aber nicht geschieden. Ich werde mit 63 in Frührente mit Abschlägen gehen, meine Frau plant bis zur abschlagsfreien Rente zu arbeiten. Nehmen wir an in dem Zeitraum, der auszugleichen ist, habe ich 30 Punkte gesammelt und meine Frau 4 Punkte. Nach Ausgleich hätte also jeder 17 Punkte ((30+4)/2) für den Zeitraum der auszugleichenden Ehezeit. Meine Frau hätte also Anspruch auf 13 meine Punkte. Anmerkung: Wir haben uns auf den auszugleichenden Zeitraum geeinigt und auch notariell festgehalten. An dem auszugleichenden Zeitraum wird sich also nichts mehr ändern. Ich versuche gerade herauszufinden, ob und zu welchem Zeitpunkt im Hinblick auf die zu erwartende Renten eine Scheidung sinnvoll ist. 1) Würden wir uns in den nächsten Jahren (vor meinem 63. Geburtstag) scheiden lassen, würden die Punkte aufgeteilt werden. Ich würde dann nach Aufteilung 13 Rentenpunkte weniger haben. Entsprechend wäre meine Rente nach heutigem Stand (Rentenwert=37,60 Euro) um 13*37,60EUR = 488,80EUR geringer. Meine Frau hätte ab dem 67. Geburtstag eine um diesen Betrag von 488,80EUR höhere Rente. 2) Würden wir uns kurz vor dem 67. Geburtstag meiner (Noch-) Frau scheiden lassen, dann würde ich in dem Zeitraum zwischen meinen 63. Geburtstag und dem 67. Geburtstag meiner Frau meine volle Rente bekommen. D.h. dem Gegenwert von 30 Punkten, nach heutigem Stand (Rentenwert=37,60 Euro) um 30*37,60EUR = 1128,00EUR. Ich hätte in der Zeit also eine um 639,20 EUR höhere Rente. Nach der Scheidung am 67. Geburtstag meiner Frau würde die Rente aufgeteilt werden. Die Aufteilung ab diesem Zeitpunkt würde entsprechen Pkt. 1 erfolgen. 3) Würden wir uns garnicht scheiden lassen, müssten wir irgendwie untereinander den Ausgleich vereinbaren. Ich würde also meiner Frau den entsprechenden Wert von 13 Rentenpunkten auszahlen. Darüberhinaus hätte im Falle des Todes eines Partners der andere Partner das Anrecht auf Hinterbliebenen-Rente, was immerhin 55% sind. Ich hätte gerne gewußt, ob ich mit meinen 3 Annahmen richtig liege, oder ob ich eventuell etwas nicht berücksichtigt habe. Danke für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.07.2023 | 11:24

Hallo Tobias Hahn,

 

grundsätzlich  kann ein Zuschlag oder Abschlag erst mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils festgelegt werden.

 

Zu 1. 
Lässt sich der Versicherte vor seinem 63. Geburtstag scheiden, so ist der Malus mit Beginn der Altersrente zu berücksichtigen, auch wenn die Ehefrau noch nicht in Rente ist. Das sog. Rentnerprivileg gibt es nach dem neuen Recht nicht mehr. Zur Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden. Im Scheidungsurteil werden nur die Entgeltpunkte für den Zuschlag/Abschlag angegeben. Wie hoch der aktuelle Rentenwert zum Zeitpunkt des Rentenbeginns des Versicherten ist, kann naturgemäß nicht vorhergesagt werden. 
Daher erfolgt an dieser Stelle keine Aussage zu den (zu erwartenden  und vom Versicherten spekulierten) Rentenzahlbeträgen.

 

Zu 2. 
Sollte die Scheidung erst zum 67. Lebensjahr der Ehefrau rechtskräftig werden, so ist ein Malus beim Versicherten auch erst ab diesem Datum zu berücksichtigen. Somit hat der Versicherte recht, dass er seine Rente von seinem 63. Lebensjahr bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils in voller Höhe ohne Berücksichtigung des Malus beziehen kann.

 

Zu 3.
Auch das ist denkbar. Dies ist allerdings kein Beratungsthema für den Rentenversicherungsträger, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit. 
Es könnte allenfalls ein Thema für die Ehefrau sein, wenn sie überlegt, den Ausgleichsbetrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen (auch z.B. hinsichtlich Grundrentenzuschlag etc.).

Zu beachten wäre ggf. auch, ob eine externe Teilung von beispielsweise privaten Altersvorsorgen etc. in Betracht kommt. Im Falle der Durchführung eines Versorgungsausgleichs sind alle Versorgungssysteme zu berücksichtigen. Dies kann nur "umgangen" werden, wenn der Versorgungsausgleich mittels notariellem Vertrag ausgeschlossen wird. Das Familiengericht schaut hier aber genau hin, ob durch diesen Vertrag eventuell eine Partei benachteiligt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 08.07.2023 | 08:25
Im Grundsatz ja, Sie liegen richtig.
Nicht zu glaubenam 08.07.2023 | 08:27
Eines ist mal sicher. Eine Scheidung nach monetären Gesichtspunkten über viele Jahr hinweg zu „planen“ ist nicht normal. Eine solche Frage passt zu den Trolls, die sich nur am Wochenende in ein anonymes Forum trauen. Wäre auch peinlich so etwas direkt in einem Beratungsgespräch klären zu wollen. Am Montag antwortet dann der Experte. Bis dahin wird es sicher noch unterhaltsame Beiträge zu Ihren Fragen geben. Viel Spaß dabei.
Detlef am 08.07.2023 | 09:45
Zitat von Nicht zu glauben anzeigen
Genau das ist aber richtig,sich bei einer Scheidung Gedanken um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu machen! Es geht immerhin um viel Geld. Und wenn man nicht verfeindet ist und alles einvernehmlich regeln kann, umso besser. Alles, was nicht einvernehmlich ist, müssen Anwälte für teuer Geld ausfeilschen. Kein Plan, was Sie daran auszusetzen haben?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026