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Experten-Antwort

Zeitpunkt der Umstellung der EM-Rente in Altersrente - steuerliche Auswirkungen

von Aina 29.11.2023 | 11:55
215 Ansichten
5 Antworten
Ich beziehe seit 2021 eine volle unbefristete EM-Rente, die bis zum Regelalter 2026 läuft. Nun könnte ich die Rente aber auch bereits vorzeitig in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen umstellen. Welchen Unterschied macht es - in Hinblick auf die Besteuerung meiner Rente - ob die EM-Rente 2024 oder 2026 in die Altersrente umgestellt wird? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.11.2023 | 14:17

Hallo Aina,

 

im Hinblick auf die stufenweise Erhöhung des Besteuerungsanteils über die Jahre hinweg kommt es nach unserem Kenntnisstand auf den erstmaligen Rentenbeginn an. Dieser Prozentsatz wirkt auch für eine nachfolgende Altersrente unabhängig von deren Beginn fort.  

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Lustigam 29.11.2023 | 12:36
Für Steuerfragen ist Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt zuständig! Oder fragen Sie auch Ihren Bäcker, ob er Ihnen Zigaretten verkauft?
Rente macht keine Steuer :-)am 29.11.2023 | 13:14
Das interessiert die Rentenversicherung kein bisschen, weil sie damit absolut nichts zu tun hat. Zuerst einmal stellt sich die Frage, ob Sie mit Ihrem jährlichen " zu versteuernden Einkommen" überhaupt jemals über den steuerfreien Grundfreibetrag kommen. Falls nein, und das ist leider bei vielen (dann ehemaligen) EM-Rentner so, hat es keinerlei steuerlichen Auswirkungen (egal ob 2024 oder 2026). Im ersten vollen Jahr des Altersrenten-Bezuges wird der neue dauerhafte Rentenfreibetrag in Euro errechnet, mit dem prozentualen Freibetragswert aus der früher begonnenen EM-Rente. Wenn man also zwei Jahre später in Rente geht, fällt dieser Rentenfreibetrag in Euro etwas höher aus, weil dann ja noch die Rentenerhöhungen aus den zusätzlichen zwei Jahren mit eingehen in die Neuberechnung. Das macht dann aber i.d.R., wenn überhaupt, nur einige wenige Euro netto im Monat aus. Die genaue Höhe hängt natürlich von der Rentenhöhe und dem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Genaueres erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. PS: ...oder durch User "Abschläge", der wie immer anmerken wird, dass ein paar Euro ja auch was wert sind. Womit er natürlich absolut Recht hat.... :-)
Inversam 29.11.2023 | 16:23
:-) schrieb

Also ich habe schon oft beim Bäcker Zigaretten gekauft....:-)

Und ich habe schon oft im Tabakladen Brötchen gekauft....:-)
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