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Zeitpunkt des Leistungsbezuges??

von christian0196903.01.2007 | 18:37
3792 Ansichten
4 Antworten
Hallo, im März 2005 wurden bei einem akutstationären Krankenhausaufenthalt Allergien (darunter auch berufsspezifische Allergien) festgestellt.Da ich zu diesem Zeitpunkt erstmals nach 17 Jahren arbeitslos war sagte mir der für mich zuständige Arbeitsvermittler er dürfe mich nicht wieder in meinen Beruf vermitteln und ich solle einen "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen".Nach Antragstellung bei der LVA mit Einsendung des Allergiepasses vergingen einige Wochen bis dann überraschender Weise eine Absage seitens des Versicherungsträgers kam. DA ich zu diesem Zeitpunkt bereits 9 Monate arbeitslos war und das Familienleben Aufgrund der damit verbundenen finanziellen Engpässe (Alleinverdiener im 5 Personen-Haushalt) stark litt habe ich mich entschlossen kurzfristig im Betrieb meines früheren Ausbildungsmeisters 1,50 Euro unter Tarif zu arbeiten. Bei einem Gespräch mit meinem Hausarzt erklärte mir dieser das ich nach heutigem Stand, selbst bei eindeutigen berufsbedingten Allergien, ohne Widerspruch keine Aussicht auf eine "rehabilitationsfördernde Maßnahme" hätte. Zum Zeitpunkt dieser Aussage war natürlich die Einspruchszeit verstrichen. Nun habe ich bis April 2006 (11 Monate) in besagter Firma gearbeitet bis ich als 10er betriebsbedingt entlassen wurde. Wieder auf dem Arbeitsamt eröffnete mir der Sachbearbeiter das er mich Aufgrund meiner Allergien wie schon zuvor nicht vermitteln dürfte. Daraufhin wurde im Juni 2006 eine Amtsärztliche Untersuchung durchgeführt mit dem Ergebnis das eine "Rehabilitationsfördernde Maßnahme" notwendig sei. Nach Eröffnung des Gutachtens seiten des Sachbearbeiters kam dann die Aussage "dann sehen Sie jetzt mal zu was Sie machen". Auf meine Frage ob ich dann noch mal einen Antrag bei der LVA stellen soll war die Antwort "das können Sie ja mal probieren". Daraufhin habe ich im Juli/August 2006 erneut einen Antrag gestellt(unter Miteinsendung des Amtsärztlichen Gutachtens)welcher einige Wochen später mit dem gleichen Vordruck wie im Frühjahr 2005 abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich einen formlosen Widerspruch, mit Hinweis auf das mit eingeschickte Gutachten, eingelegt. Nur 14 Tage später erhalte ich ein Schreiben der LVA :"Nach Überprüfung Ihres Widerspruches sind wir bereit Ihnen Leistungen.........." Diese Zusage erfolgte wie gesagt ohne weitere Untersuchungen, Unterlagen etc. was Ich persönlich als so nicht akzeptabel einstufe . Zum einen weil ich Aufgrund der sich ja nicht verändernden Sachlage davon ausgehe das die Anforderungen auf Leistungsbezug somit bereits im Frühjahr 2005 erfüllt waren und zum anderen das ich Aufgrund dieser Verschleppung seit Herbst diesen Jahres mit 5 Personen von HarzIV leben muss da mich ja niemand vermitteln darf. Letzendlich stellt sich mir die Frage ob es mir nicht möglich ist bis zum Beginn der Reha-Maßnahme (geplant ist vorerst eine Berufsfindung im Febr./März 2007) in einen "Krankenstand "zu kommen da ich ja beruflich nicht vermittelbar war und bin. Es kann doch nicht seien das ich nach all den Jahren jetzt in Harz IV herumdümpel ohne Anspruch auf Übergangsleistungen. Was wäre denn wenn ich seit Mai wegen der "berufsbedinten Allergien" krank geschrieben wäre. Dann hätte doch garantiert die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten auf die LVA umgewälzt. Was passiert wenn ich mich ab jetzt krankschreiben lassen würde?? Ich fühle mich total hängen gelassen, wobei das schlimmste aber doch klar die Soziale Ausgrenzung ist!!!( Ich bezihe garantiert nicht gerne Harz IV.!!!!!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.01.2007 | 13:37

Hallo Christian,

sollten Sie tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt sein, müssten Sie dies unverzüglich unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung der Stelle mitteilen, die Ihnen zur Zeit Leistungen erbringt (Hartz IV-Arbeitslosengeld II).

Über einen eventuellen Anspruch auf Krankengeld hätte dann Ihre Krankenkasse zu entscheiden. Wobei wir anmerken müssen, dass unseres Erachtens ein Leistungsanspruch auf Krankengeld eher unwahrscheinlich ist. Eine Entscheidung hierüber kann aber nur Ihre Krankenkasse treffen.

Bezüglich der im Monat Februar/März 2007 geplanten Berufsfindungsmaßnahme sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, in welcher Form eine dauerhafte Eingliederung Ihrer Person in das Erwerbsleben erreicht werden kann.

Das heißt, welche konkreten Vorstellungen, Wünsche und Erwartungen haben Sie an die von der Rentenversicherung geförderte berufliche Rehabilitationsleistung.

Denn Ziel der Leistung der Rentenversicherung ist es Ihnen eine Teilhabe am Erwerbsleben entsprechend Ihrer Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern.

Ihre Überlegungen sollten Sie noch vor Beginn der Berufsfindungsmaßnahme Ihrem Rehabilitationsträger (= Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger) mitteilen.

Nur so kann vermieden werden, dass nicht noch weitere Zeit verstreicht, ohne dass konkrete Maßnahme begonnen werden können.

3 Antworten

Ossiam 04.01.2007 | 09:07
was ich nicht ganz verstehen kann,weshalb hat Ihr behandelnder Arzt keine Meldung auf Verdacht einer Berufserkrankung bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft veranlasst?Bitten Sie doch Ihren ehemaligen Arbeitgeber bei welchem die berufsbedingte Allergie begonnen hat um die Anschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft und wenden sich mit Ihrem Anliegen gleich selbst an diese.
KSCam 03.01.2007 | 22:31
über "hätte, wenn und aber" zu sinnieren macht wohl wenig Sinn. Langfristig kommen Sie nur durch eine passende Arbeit auf einen "grünen Zweig". Insofern sollten Sie sich klar werden, wo Sie künftig arbeiten wollen und alle Energie einzusetzen, den passenden Job a) zu finden b) den auch zu bekommen. Wenn ich höre, dass erst eine Berufsfindung ansteht, stimmt mich das bedenklich - denn dann haben Sie (und in der Krankheitssituation stehen Sie bereits seit 2 Jahren) noch immer keine klare Vorstellung, was Sie machen können und wollen? Eine Alternative finanzieller Art für einen Alleinverdiener wäre es auch über eine Berufstätigkeit der Partnerin nachzudenken - auch das könnte finanzielle Engpässe lindern. (Solange Sie nichts finden, könnten Sie ja auf die Kinder aufpassen)
christian01969am 04.01.2007 | 15:01
Ich möchte hier doch noch einmal folgendes klarstellen. 1. Es geht mir doch überhaupt nicht darum aus meiner jetzigen Situation "Kapital" zu schlagen oder mich unbedingt finanziell besser zu stellen. 2. Wer mir in diesem Falle vorwirft 2 Jahre "untätig" gewesen zu seien hat scheinbar nicht gelesen das ich nach Ablehnung des 1.Antrages seitens der Rentenversicherung(der ja wie gesagt die gleichen ärztlichen Diagnosen hatte wie mein nun gebilligter) wieder für ein Jahr in den Beruf zurückgegangen bin, nun aber seitens des Arbeitsamtes nicht vermittelbar war. 3. Ich bin zudem davon überzeugt das sich kaum jemand der 20 Jahre seinen Beruf gerne ausgeübt hat stets einen 2. Berufswunsch im Hinterkopf hat. 4. Eine "verschleierte " positive Umschulungszusage besteht erst seit dem 16.10.2006 (Anerkennung des Widerspruches). Darin wird aber mit keinem Wort Art und Umfang dieser Maßnahme beschrieben. Ein Gespräch stand erst am 14.12.2006 statt. 5. Alternativberuf ??? Wer kann mir den sagen ob die Allergiestoffe in meinem 2. Wunschberuf nicht vorhanden sind. Deswegen ja auch die Berufsfindung denn die LVA wird wohl nicht in einen Beruf umschulen in dem ich wieder in Kontakt mit den jetzt bekannten Allergiestoffen habe. 6. Gute Idee meine frau wieder arbeiten zu schicken. Problem liegt darin das meine Frau bis Mai 2007 als Verwaltungsfachangestellte in einer kleinen Gemeinde tätig ist und man nicht mal eben so wieder anfangen kann da für die Zeit des Erziehungsurlaubes natürlich eine Vertretung eingestellt wurde. 7. Leider, aber nicht überraschend stelle ich fest das wohl Seitens der LVA mit der 1.Ablehnung alles richtig gemacht wurde obwohl mir meiner Ansicht nach ja bereits schon zu der Zeit eine Umschulung zugestanden hätte denn dann hätte ich wohl diesen Beitrag nicht hier eingestellt. Eigentlich fühle ich mich ja auch nur als Versicherungsnummer, was Interessieren da schon private Hintergründe.
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