Hallo Jens Jensen,
die Bearbeitung eines Rentenantrags kann bei geklärtem, also vollständigem Rentenkonto, bis zu 3 Monate Zeit brauchen.
Zu beachten ist hier aber auch die Antragsfrist für einen Rentenantrag, da nicht in jedem Falle eine rückwirkende Beantragung möglich ist.
Handelt es sich beim 01.11.2025 um den ersten abschlagsfreien Rentenbeginn, könnten Sie einen Antrag wirksam bis zum 31.01.26 mit Rückwirkung stellen. Hier gilt die die Antragsfrist des § 99 Abs.1 S.1 SGB VI.
Ist der 01.11.2025 bereits ein späterer als der frühestmögliche abschlagsfreie Rentenbeginn und liegt dieser länger als 3 Monate in der Vergangenheit, beginnt die Rente frühstens ab dem Monat der Rentenantragstellung. Dann ist der Antrag bereits im November 2025 zu stellen, damit die Rente am 01.11.25 auch beginnen kann. Die Bearbeitungszeit bis zu ersten Zahlung ist weiterhin zu beachten.
Im Rentenantrag werden Sie gefragt, ob die Einkünfte des Jahres 2025 hochgerechnet werden sollen, dies erfolgt für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn, oder ob die Meldung des Arbeitgebers über diese Zeiten abgewartet werden soll. Wenn Sie auf die Hochrechnung verzichten, werden wir die Arbeitgebermeldung abwarten müssen und den Rentenbescheid erst dann fertigstellen. Dann ist vor Januar 2026 nicht mit einem Bescheid zu rechnen.