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Experten-Antwort

Zeitpunkt Rentenantrag

von Jens Jensen08.09.2025 | 07:20
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte aus privaten aber auch aus beruflichen Gründen zum 01.02.2026 in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen. Die Rente werde ich rückwirkend zum 01.11.2025 beantragen (zu diesem Termin die Voraussetzungen für die gewählte Rente erfüllt sind). Das ich für die Rückwirkung den Rentenantrag bis spätestens 31.01.2026 stellen muss, ist mir klar. Mein Beschäftigungsverhältnis endet vertragsgemäß mit dem letzten Tag des Monats, in dem mir der Rentenbescheid zugestellt wird. Wie gesagt, soll Ende der Beschäftigung 31.01.2026 und Rentenbeginn rückwirkend 01.11.2025 sein. Ich darf den Rentenantrag daher nicht zu früh, aber auch nicht zu spät stellen. Meine Frage: Kann die RV den Termin so steuern, dass mir die Rentenbewilligung im Januar zugestellt wird oder gibt es Erfahrenswerte aus denen sich ergibt, wann ich hierfür den Rentenantrag stellen sollte? Mein Rentenkonto ist komplett geklärt. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens Jensen,

 

die Bearbeitung eines Rentenantrags kann bei geklärtem, also vollständigem Rentenkonto, bis zu 3 Monate Zeit brauchen.

Zu beachten ist hier aber auch die Antragsfrist für einen Rentenantrag, da nicht in jedem Falle eine rückwirkende Beantragung möglich ist.

Handelt es sich beim 01.11.2025 um den ersten abschlagsfreien Rentenbeginn, könnten Sie einen Antrag wirksam bis zum 31.01.26 mit Rückwirkung stellen. Hier gilt die die Antragsfrist des § 99 Abs.1 S.1 SGB VI. 

Ist der 01.11.2025 bereits ein späterer als der frühestmögliche abschlagsfreie Rentenbeginn und liegt dieser länger als 3 Monate in der Vergangenheit, beginnt die Rente frühstens ab dem Monat der Rentenantragstellung. Dann ist der Antrag bereits im November 2025 zu stellen, damit die Rente am 01.11.25 auch beginnen kann. Die Bearbeitungszeit bis zu ersten Zahlung ist weiterhin zu beachten.

 

Im Rentenantrag werden Sie gefragt, ob die Einkünfte des Jahres 2025 hochgerechnet werden sollen, dies erfolgt für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn, oder ob die Meldung des Arbeitgebers über diese Zeiten abgewartet werden soll. Wenn Sie auf die Hochrechnung verzichten, werden wir die Arbeitgebermeldung abwarten müssen und den Rentenbescheid erst dann fertigstellen. Dann ist vor Januar 2026 nicht mit einem Bescheid zu rechnen.

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13 Antworten

Feliam 08.09.2025 | 07:53
Das ist ja mal eine merkwürdige Klausel im Arbeitsvertrag! Sie könnten den Antrag Anfang Januar stellen, dann ist der Rentenbeginn 01.11.2025 sicher. Es kann dann aber sein, dass der Bescheid erst im Februar bei Ihnen eingeht. Müssen Sie dann länger arbeiten??? Stellen Sie sicher, dass die Regelung im Arbeitsvertrag wirklich die Zustellung des Rentenbescheides meint und nicht den Rentenbeginn!
Jens Jensenam 08.09.2025 | 07:58
Zitat von Feli anzeigenausblenden
Erstmal Danke für Ihre Anwort. Es ist leider tatsächlich so wie beschrieben: "das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Ablauf des Monats endet, in dem der Angestellte die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht oder in dem ihm der Rentenbescheid über eine (vorgezogene) Rente wegen Alters zugestellt wird, ohne dass es einer Kündigung bedarf. " Kündigung bringt auch nichts, da ich 12 Monate Kündigungsfrist einhalten muss.
SBam 08.09.2025 | 08:24
Sie können Ihren Wunsch bei der Antragstellung zwar nennen, aber ob die zuständige Sachbearbeitung Ihres Rententrägers das dann so steuert, müssen Sie abwarten. Der DRV ist es nämlich gleichgültig was Ihr Arbeitsvertrag sagt und eine Verpflichtung seitens der Rentenversicherung es in Ihrem Sinne zu steuern, besteht auch nicht. Wenn Sie den Antrag erst im Januar stellen, ist eine Bescheiderteilung im Januar eher unwahrscheinlich.
.am 08.09.2025 | 08:40
Und Ihre Firma ist nicht in der Lage dies einvernehmlich mit Ihnen zu regeln. Per Aufhebungsvertrag zum Beispiel? Kaum vorstellbar.
KSCam 08.09.2025 | 09:21
Wenn dies tatsächlich so ist scheint Ihre Firma ja noch bürokratischer zu sein wie staatliche Stellen. Oder machen Sie es kompliziert? Das sollte man dort doch hinbekommen…… Die DRV Sachbearbeitung hat wahrlich anderes zu tun. Und wenn Sie demnächst den Antrag stellen (und nicht erst im Januar) sind die Zahlungen pünktlich auf dem Konto. PS aus DRV Sicht dürfen Sie doch trotz Rente beliebig weiterarbeiten.
abcam 08.09.2025 | 10:06
So eine Klausel sollte hinterfragt werden beim AG. Entweder hat er den Sinn selbst nicht verstanden oder er will sie so bald wie möglich loswerden. Wie soll denn die Zustellung nachgewiesen werden? Bei Schreiben der 'öffentlichen Hand' kann schonmal das Datum im Schreiben 1-2 Wochen vor dem Eintreffen im Briefkasten sein. Per Einschreiben kommt das jedenfalls nicht. Was wäre, wenn Zustellung erst im Februar? Was wäre, wenn Bescheid vor dem Rentenbeginn gekommen wäre?
Jens Jensenam 08.09.2025 | 10:44
Sehr hilfreicher Kommentar :-(. Hat das irgendjemand in Frage gestellt? Ich habe doch lediglich eine Frage gestellt, ob man das über DRV-Bund timen kann. Man, man, man.
Jens Jensenam 08.09.2025 | 10:57
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre Antwort. Die erstmaligen Voraussetzungn für diese Rente liegen am 1.11.2025 vor, so dass mein Antrag spätestens am 31.1.2026 einegreicht werden muss. Ich werde mich mal direkt mit der DRV in Verbindung setzen und fragen, welche Vorlaufzeiten normal sind, wenn das Rentenkonto komplett geklärt ist unter Berücksichtigung Hochrechnung. Werde mich dann nach deren Antwort ausrichten und hoffen, dass das klappt.
KSCam 08.09.2025 | 11:38
Ich meine ja nur dass es eventuell sinnvoller ist vor Ort mit dem Arbeitgeber per vernünftigem Gespräch eine Regelung zu treffen als die DRV Sachbearbeitung aufzufordern den Vorgang an einem bestimmten Termin bearbeitet zu haben. Denn wenn Sie und der AG sich einig sind dass Sie zum 31.01.26 aufhören, sollten man das doch im Septembr 2025 auch so in trockene Tücher bekommen. Aber vielleicht ist das ja auch wieder nur dümmlich von mir.
Finanzamtam 08.09.2025 | 12:14
Zitat von abc anzeigenausblenden
Bei uns gilt die selbe Regel, aber bei einer vorgezogenen Altersrente mache ich rechtzeitig einen Aufhebungsvertrag ein Jahr vorher, damit der Arbeitgeber auch Bescheid weiß. Und wenn man die Regel-Altersrente erreicht hat, dann geht man einfach nicht mehr arbeiten und wenn der Rentenbescheid erst ein halbes Jahr später eintrudelt. Da passiert überhaupt nichts, da muss ein Aufhebungsvertrag gemacht werden, wenn man es versäumt hat.
Schadeam 08.09.2025 | 14:39
Gehen Sie doch einfach ab 01.02. nicht mehr zur Arbeit, wenn Ihr AG nicht bereit wäre von jetzt bis Januar eine Lösung zu finden. Dann ist es völlig Wurst wann der Bescheid kommt, grins
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