Hallo P. Wolf,
abhängig von der Einschätzung des beratungsärztlichen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung, ob sich der gesundheitliche Zustand des Versicherten in absehbarer Zeit verändern kann, erfolgt eine zeitliche Befristung der Rente. Diese ist abhängig von der Erkrankung des Versicherten. Insofern kann es es zu sehr unterschiedlichen Laufzeitbewilligungen der Erwerbsminderungsrenten kommen.
Sollten Sie sich bei Ablauf der Zeitrente weiterhin für erwerbsgemindert halten, können Sie rechtzeitig einen Antrag auf Weitergewährung stellen.