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Experten-Antwort

Zeitrente-keine Nachzahlung?

von Alma13.09.2017 | 08:41
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Zeitrente. Kurz zu mir: Ich bin sehr krank und arbeitsunfähig seit Okt. 2013. Seit knapp 1,5 Jahren habe ich keinen Cent Einnahmen, da ich vom Krankengeld und ALG1 längst ausgesteuert bin. Nun wurde mir Gott sei Dank die volle ErwerbsminderungsrenTe genehmigt, bzw. es ist eine Zeitrente. Jetzt sagte man mir, dass es bei Zeitrenten keine Nachzahlung gibt - stimmt das und hat man trotzdem eine Chance darauf? Unsere finanzielle Situation ist sehr schwierig aufgrunddessen, dass ich schon länger kein Geld mehr bekomme. Vielen Dank im Voraus, ich bin sehr verzweifelt. Mit freundlichen Grüssen Alma

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. D. h. Ihrem Rentenbescheid können Sie entnehmen, wann die Rente beginnt und auch, ob sich eine Nachzahlung ergibt (abhängig vom Rentenbeginn).

Wenn die finanzielle Situation schwierig ist, sollten Sie sich einmal bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beraten lassen.

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4 Antworten

Xeresam 13.09.2017 | 08:57
Stand VOR Mitte 2017!: Ich weiß nicht ob sich etwas dran geändert hat, das habe ich dann jedenfalls nicht mitbekommen. Du bekommst die Rente ab dem Antragsstellung, bzw ab dem Zeitpunkt wenn alle anderen Leisungen eingestellt werde/nwurden, zumindest falls genehmigt und Höhe richtet sich natürlich je nachdem wie sie genehmigt wurde (wieviel %Erwerbsminderung laut Gutachten) und wie die Gesamtberechnung ist. Das geht dann nahtlos ineinander über, zumindest in der Theorie. Wenn du da einen Zwischenraum hast und den Antrag verspätet gestellt hast, sieht das eher schlecht aus. Ich selber habe eine Nachzahlung für ca 3 Monate erhalten.
=//=am 13.09.2017 | 09:54
Da bereits seit längerer Zeit keine Leistungen (KG oder ALG I) mehr gezahlt werden, gilt das von @Xeres Geschriebene nicht! Das ist nur dann der Fall, wenn noch ein KG- oder ALG I Anspruch besteht. Weil das KG oder ALG I in der Regel eingestellt wird, sobald die KK oder AfA Kenntnis von der vollen Erwerbsminderung erhält und die Leistung dann sofort einstellt. Dann beginnt auch die Zeitrente mit Folgetag des Wegfalls der Leistung. Wenn die Zeitrente in der Vergangenheit beginnt, gibt es natürlich auch eine Nachzahlung. Beginnt die Rente erst in der Zukunft, z.B. ab 01.10.2017 oder noch später, gibt es keine Nachzahlung. Die Rente wird dann nur laufend gezahlt.
senf-dazuam 13.09.2017 | 10:09
Hallo Alma! In Ihrem Bescheid steht doch auch, ab wann die Rente gezahlt wird, zusätzlich sollte auch drin stehen, für welchen Zeitraum wieviel nachgezahlt wird. "Zeitrente" bedeutet erst einmal nur, dass nach bis zu drei Jahren erneut geprüft wird, ob die Rente gezahlt wird. Sie schreiben, dass die Rente genehmigt wurde. Vermutlich haben Sie den Bescheid schon, dann lesen Sie ihn einmal in Ruhe durch, dort sollten Ihre Fragen eigentlich beantwortet sein, oder Sie gehen zur örtlichen Beratungsstelle oder zu einem Versichertenältesten und lasen sich das Schreiben erklären. Wenn die finanzielle Situation schwierig ist, dann könnte Unterstützung durch Grundsicherung o.ä. erfolgen. Lassen Sie sich dazu einmal in Ihrer Stadt oder Gemeinde beraten.
Fortitude oneam 13.09.2017 | 11:05
Hallo Alma, eine EMR wird meistens als Zeitrente (befristet) genehmigt. Sie kommen seit 1,5 Jahren ohne Geld aus? Studieren Sie Ihren Rentenbescheid. Alternativ Grundsicherung oder Harz4 (je nach Lebenslage) beantragen. In Deutschland muss keiner Hungern. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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