Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. D. h. Ihrem Rentenbescheid können Sie entnehmen, wann die Rente beginnt und auch, ob sich eine Nachzahlung ergibt (abhängig vom Rentenbeginn).
Wenn die finanzielle Situation schwierig ist, sollten Sie sich einmal bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beraten lassen.