Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zeitrente und freiw. Beiträge

von Halbwissender30.04.2007 | 13:55
1558 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen! Ich bin seit dem 28.01.07 voll erwerbsgemindert auf Zeit bis 30.11.2008. Ich bin selbstständig und zahle freiwillige Beiträge. Da meine Rente eine Zeitrente ist, bekomme ich diese erst ab August 2008. Soll ich bis Rentenbeginn weiterhin freiwillige Beiträge zahlen oder erhalte ich eine Zurechnungszeit nach § 59? Erhält diese meinen EM-Schutz aufrecht? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Freiwillige Beiträge werden für die Berechnung der EM Rente - grundsätzlich - nur bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung (also 01/2007) berücksichtigt.

Eine sogen. Zurechnungszeit erhalten Sie nur vom Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr. Wann Sie geboren sind, teilen Sie aber nicht mit. Für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für eine nachfolgende Erwerbsminderungsrente aber nützt die Zurechnungszeit nichts.

Aufrechterhaltung des Versicherungsschutz: Sofern die jetzt auf Zeit bewilligte volle Erwerbsminderungsrente mit Ablauf der erneuten Befristung weitergezahlt wird, ist das mit dem Zeitrentenbeginn etc. völlig unbeachtlich (natürlich auch dann, wenn "daneben" Anspruch auf teilweise EM Rente auf Dauer besteht; warum aber dann die Anfrage..:-)).

Ansonsten gilt:

Bezugszeiten einer Erwersbminderungsrente reichen natürlich dafür aus, den Versicherungsschutz für eine nachfolgende Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten.

Fraglich ist in Ihrem Fall natürlich die Zeit von Ende 01/2007 bis zum Beginn der Zeitrente im August. Wenn Sie bis dahin Sozialleistungen (etwa Krankengeld) beziehen und daraus Rentenbeiträge abgeführt werden, so ist dies mit der Aufrechterhaltung kein Problem.

Ansonsten wären a) § 43 Abs.4 Nr.1 SGB VI (reicht für einen künftigen ErwerbsminderungsretenanAnspruch diese Zeit der Verlängerung in die Vergangenheit aus?) oder b) für § 241 II SGB VI die Fristen zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge (§ 197 II SGB VI) bzw. § 198 SGB VI zu beachten.

MfG

1 Antworten

Michael1971am 02.05.2007 | 15:05
Wie die Experten bereits ausgeführt hatten, ist eine weitere Aufrechterhaltung des EM-Schutzes bei einer nahtlosen Weiterzahlung Ihrer Rente nicht notwendig. Hier wird auf den bisherigen Eintritt der Erwerbsminderung abgestellt. Allerdings dient die Zurechnungszeit indirekt sehr wohl zur Aufrechterhaltung des EM-Schutzes. Fällt z.B. Ihre jetztige Rente weg, so wird für einen späteren Versicherungsfall die vor der jetztigen Rente liegende Zurechnungszeit sowie der Rentenbezug mit Zurechnungszeit zur Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB VI. Diese Anrechnungszeit ist anwartschaftserhaltend i.S. des § 241 und verlängert auch den Fünfjahreszeitraum. Eine freiwillige Beitragszahlung ist derzeit nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, da die Anrechnungszeit ohnehin bewertet wird. Bis zum Wert dieser Anrechnungszeit gehen Ihre freiwilligen Beiträge ins Leere. Erst wenn tatsächlich keine Weiterzahlung der Rente über den 30.11.2008 hinaus erfolgt, müssen Sie umgehend die freiwillige Beitragszahlung wieder aufnehmen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026