Bereits seit 1998 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt in einem so genannten Wertguthaben anzusparen und dieses zu einem späteren Zeitpunkt zur Finanzierung einer längerfristigen Freistellung von der Arbeit einzusetzen.
So können Wertguthaben zum Beispiel aufgebaut werden aus Teilen des laufenden Arbeitsentgelts, Mehrarbeitsvergütungen, Einmalzahlungen, freiwilligen zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers, Überstunden oder nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen.
Das Besondere an den so entstehenden Wertguthaben ist, dass in der Ansparphase zunächst keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Diese sind erst zum Zeitpunkt der Auszahlung zu entrichten, so dass während der Freistellung von der Arbeit weiterhin ein Sozialversicherungsschutz besteht.
Ihre Vorteile: Sie erhöhen durch die Beiträge zur Rentenversicherung Ihre Rente. Sie sind (ggf.) weiterhin krankenversichert und pflegeversichert. Beachten Sie jedoch bitte: Werden Sie in der Auszahlungsphase krank, zahlen wir das Wertguthaben weiter. Daher ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld. Sie sorgen durch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den Fall einer anschließenden Arbeitslosigkeit.
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