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Experten-Antwort

Zensur von Beiträgen Zahlungseinstellung Rentenservice ?

von Tastaturbenutzer06.02.2025 | 17:14
267 Ansichten
16 Antworten
Warum werden in diesem Forum in vielen Fällen Beiträge zu ausbleibenden Zahlungen gelöscht ? Ist diese Vorgehensweise mit der Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium für Arbeit, abgestimmt ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2025 | 08:14

Hallo Tastaturbenutzer,

 

ohne einen stichhaltigen Grund wird keine Rentenzahlung eingestellt (z.B. fehlende Lebensbescheinigung, unbekannter Wohnort).


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Mimoseam 06.02.2025 | 17:19
Es gibt keine Zahlungseinstellungen. Ich habe Rente bekommen. Wenn Sie keine Rente bekommen haben, liegt der Grund wohl nur bei Ihnen.
Schadeam 06.02.2025 | 18:33
So wichtig ist dieses Forum nun auch nicht, dass Aufsichtsbehörden oder gar Ministerien überwachen müssen ob hier mal ein Beitrag gelöscht wird oder nicht. Wer das ernsthaft fordert, möge sich niemals mehr über ausufernde Bürokratie und den langsamen Staat beschwerden. Benutzen Sie Ihre Tastatur besser für sinnvolles. LG
Erst denken, dann schreiben.am 07.02.2025 | 07:42
Tastaturbenutzer schrieb

Von Einzelfällen kann keine Rede sein.

Von Seiten der Rentenversicherung oder des Postrentenservice kommt in vielen sehr spät irgendeine wenig sachgerechte Auskunft.

Bei einer Einstellung kann erwartet werden, dass der Grund unaufgefordert zeitgleich mitgeteilt wird.

Nicht wenn der Verursacher selber daran die Schuld trägt, was überwiegend der Fall ist (Umzug nicht gemeldet, Lebensbescheinigung nicht eingereicht u.s.w).
Taststurbenutzeram 07.02.2025 | 09:19
Experte/in schrieb

Hallo Tastaturbenutzer,

 

ohne einen stichhaltigen Grund wird keine Rentenzahlung eingestellt (z.B. fehlende Lebensbescheinigung, unbekannter Wohnort).


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Dann sollten Sie diesen Grund unverzüglich mitteilen. Es kann erwartet werden, dass diese Mitteilung spätestens zeitgleich mit der Einstellung erfolgt. Angeblich liegt der Buchungsvorlauf bei 3 Wochen, die Einstellung müsste also am 10.01.25 bereits bekannt gewesen sein.
Tadtaturbenutzeram 07.02.2025 | 10:33
Rente schrieb

Wenn zum Beispiel die Post nicht zugestellt werden kann, wie soll man Sie dann informieren?

Gehen Sie auf die Weide der Rindviecher und fassen Sie an den blanken Draht ! Geheimnisvolle prickelnde Kräfte wirken da ....
Hahahaam 07.02.2025 | 12:47
Tadtaturbenutzer schrieb

Gehen Sie auf die Weide der Rindviecher und fassen Sie an den blanken Draht ! Geheimnisvolle prickelnde Kräfte wirken da ....

Soll das witzig oder geistreich sein? Eher die dritte Möglichkeit,doof! Man soll Sie auf dem Postweg darüber unterrichten, dass die Post nicht zugestellt wird. Merkste selber, oder?
Heinericham 07.02.2025 | 13:57
Taststurbenutzer schrieb

Dann sollten Sie diesen Grund unverzüglich mitteilen.

Es kann erwartet werden, dass diese Mitteilung spätestens zeitgleich mit der Einstellung erfolgt.

Angeblich liegt der Buchungsvorlauf bei 3 Wochen, die Einstellung müsste also am 10.01.25 bereits bekannt gewesen sein.

Zahlungsanweisungen der RV-Träger an den Renten Service müssen spätestens am 7. eines Monats veranlasst werden, um die Auszahlung zum Ende des Kalendermonats noch veranlassen zu können. Der Renten Service muss die Überweisungen vorbereiten und prüfen, dass keine Fehler sich eingeschlichen haben und dann alles rechtzeitig an die Banken weitergeben. Das Beenden von Zahlungen geht kurzfristiger, da der Rentenservice nur den Auftrag, der kurz vor Ende des Kalendermonats an die Bank zum Ausführen gibt, gelöscht werden muss.
Oh Mannam 07.02.2025 | 14:09
Tadtaturbenutzer schrieb

Gehen Sie auf die Weide der Rindviecher und fassen Sie an den blanken Draht ! Geheimnisvolle prickelnde Kräfte wirken da ....

Aus Ihrem ganzen Gebaren hier, muss man schließen, dass Sie nicht gerade die hellste Kerze auf der Torte sind und es wohl selber verursacht haben, dass Ihre Rentenzahlung eingestellt wurde. Dann löffeln Sie diese Suppe auch selber aus und jammern nicht peinlich in einem anonymen Forum rum. Hier kommen Sie nicht weiter.
Tastaturbenutzeram 07.02.2025 | 15:23
Heinerich schrieb

Zahlungsanweisungen der RV-Träger an den Renten Service müssen spätestens am 7. eines Monats veranlasst werden, um die Auszahlung zum Ende des Kalendermonats noch veranlassen zu können. Der Renten Service muss die Überweisungen vorbereiten und prüfen, dass keine Fehler sich eingeschlichen haben und dann alles rechtzeitig an die Banken weitergeben.

Das Beenden von Zahlungen geht kurzfristiger, da der Rentenservice nur den Auftrag, der kurz vor Ende des Kalendermonats an die Bank zum Ausführen gibt, gelöscht werden muss.

Woher kommt diese Information ? Die 3 Wochen Vorlauf beziehen sich auch für Mitteilungen an den Rentenservice direkt. Angeblich bekommt man das intern im Rentenservice nicht auf die Reihe. Da ist nichts vorzubereiten. Die Höhe der Zahlung wird angeblich bei der Rentenversicherung elektronisch abgefragt. Die IBAN hat eine Prüfziffer. Für die BIC gibts wohl Listen. Mehr ist nicht möglich. Bei falscher IBAN oder Konto 1 Tag vorher aufgelöst kommt ein SEPA Rückläufer. Das die Rentenversicherung die IBAN Prüfziffer testet, überfordet diese eventuell. Gelöscht wird da auch nichts, die Liste der auszuführenden Üerweisungen wird zusammen übertragen. Das ist auch vom Datenvolumen nicht viel. Für alle Blitzmerker: Es gibt auch andere Kommunikationswege ausser der Post. Hat was mit den geheimnisvollen Kräften in dem blanken Draht zu tun. Wie kommen die Ergüsse von euch zum Forum ? Per reitendem Boten ?
Tastaturbenutzeram 10.02.2025 | 14:05
Cornelius schrieb

Der Postrentenservice hat also Ihre eMail-Adresse oder Ihre Telefonnummer. Aha. Na wenn das so ist ...

Am 10.02.25 um 14:00 steht eine Antwort der DRV und des Rentenservice weiter aus. Im Rentenantrag R100 sind Felder für Telefon, Telefax, De-Mail. Neuere Bescheide der DRV B haben den Hinweis, das Widerspruch mit QES-Email eingelegt werden kann. Das ist eine mit einer qualifizierten Signatur von einem Trustcenter unterschriebene Email, eine einfache Email genügt NICHT.
Tastaturbenutzeram 19.02.2025 | 15:34
Tastaturbenutzer schrieb

Am 10.02.25 um 14:00 steht eine Antwort der DRV und des Rentenservice weiter aus.

Im Rentenantrag R100 sind Felder für Telefon, Telefax, De-Mail.

Neuere Bescheide der DRV B haben den Hinweis, das Widerspruch mit QES-Email eingelegt werden kann.

Das ist eine mit einer qualifizierten Signatur von einem Trustcenter unterschriebene Email, eine einfache Email genügt NICHT.

Nach Antrag Eilverfahren Sozialgericht trudelt ein: Wir erkennen den Anspruch an und der Rentenservice ist zur Zahlung angewiesen. Die Zahlung bleibt aber weiter aus. Es folgt ein freundlicher Antrag beim Sozialgericht, man möge doch einen vollstreckbaren Beschluss erlassen, damit man den Gerichtsvollzieher losschicken kann. Und das Geld trudelt nach dem 15. ein..........
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