Hallo Tastaturbenutzer,
ohne einen stichhaltigen Grund wird keine Rentenzahlung eingestellt (z.B. fehlende Lebensbescheinigung, unbekannter Wohnort).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Von Einzelfällen kann keine Rede sein.
Von Seiten der Rentenversicherung oder des Postrentenservice kommt in vielen sehr spät irgendeine wenig sachgerechte Auskunft.
Bei einer Einstellung kann erwartet werden, dass der Grund unaufgefordert zeitgleich mitgeteilt wird.
Hallo Tastaturbenutzer,
ohne einen stichhaltigen Grund wird keine Rentenzahlung eingestellt (z.B. fehlende Lebensbescheinigung, unbekannter Wohnort).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Tastaturbenutzer,
ohne einen stichhaltigen Grund wird keine Rentenzahlung eingestellt (z.B. fehlende Lebensbescheinigung, unbekannter Wohnort).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dann sollten Sie diesen Grund unverzüglich mitteilen.
Es kann erwartet werden, dass diese Mitteilung spätestens zeitgleich mit der Einstellung erfolgt.
Angeblich liegt der Buchungsvorlauf bei 3 Wochen, die Einstellung müsste also am 10.01.25 bereits bekannt gewesen sein.
Wenn zum Beispiel die Post nicht zugestellt werden kann, wie soll man Sie dann informieren?
Gehen Sie auf die Weide der Rindviecher und fassen Sie an den blanken Draht ! Geheimnisvolle prickelnde Kräfte wirken da ....
Gehen Sie auf die Weide der Rindviecher und fassen Sie an den blanken Draht ! Geheimnisvolle prickelnde Kräfte wirken da ....
Dann sollten Sie diesen Grund unverzüglich mitteilen.
Es kann erwartet werden, dass diese Mitteilung spätestens zeitgleich mit der Einstellung erfolgt.
Angeblich liegt der Buchungsvorlauf bei 3 Wochen, die Einstellung müsste also am 10.01.25 bereits bekannt gewesen sein.
Gehen Sie auf die Weide der Rindviecher und fassen Sie an den blanken Draht ! Geheimnisvolle prickelnde Kräfte wirken da ....
Zahlungsanweisungen der RV-Träger an den Renten Service müssen spätestens am 7. eines Monats veranlasst werden, um die Auszahlung zum Ende des Kalendermonats noch veranlassen zu können. Der Renten Service muss die Überweisungen vorbereiten und prüfen, dass keine Fehler sich eingeschlichen haben und dann alles rechtzeitig an die Banken weitergeben.
Das Beenden von Zahlungen geht kurzfristiger, da der Rentenservice nur den Auftrag, der kurz vor Ende des Kalendermonats an die Bank zum Ausführen gibt, gelöscht werden muss.
Woher kommt diese Information ?
Die 3 Wochen Vorlauf beziehen sich auch für Mitteilungen an den Rentenservice direkt. Angeblich bekommt man das intern im Rentenservice nicht auf die Reihe.
Da ist nichts vorzubereiten. Die Höhe der Zahlung wird angeblich bei der Rentenversicherung elektronisch abgefragt. Die IBAN hat eine Prüfziffer. Für die BIC gibts wohl Listen. Mehr ist nicht möglich. Bei falscher IBAN oder Konto 1 Tag vorher aufgelöst kommt ein SEPA Rückläufer. Das die Rentenversicherung die IBAN Prüfziffer testet, überfordet diese eventuell.
Gelöscht wird da auch nichts, die Liste der auszuführenden Üerweisungen wird zusammen übertragen. Das ist auch vom Datenvolumen nicht viel.
Für alle Blitzmerker: Es gibt auch andere Kommunikationswege ausser der Post. Hat was mit den geheimnisvollen Kräften in dem blanken Draht zu tun. Wie kommen die Ergüsse von euch zum Forum ? Per reitendem Boten ?
Der Postrentenservice hat also Ihre eMail-Adresse oder Ihre Telefonnummer. Aha. Na wenn das so ist ...
Am 10.02.25 um 14:00 steht eine Antwort der DRV und des Rentenservice weiter aus.
Im Rentenantrag R100 sind Felder für Telefon, Telefax, De-Mail.
Neuere Bescheide der DRV B haben den Hinweis, das Widerspruch mit QES-Email eingelegt werden kann.
Das ist eine mit einer qualifizierten Signatur von einem Trustcenter unterschriebene Email, eine einfache Email genügt NICHT.
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