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Zeugenentschädigung/Gehaltskürzung - niedrigere Beiträge?

von Anna S01.12.2008 | 09:31
4129 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Vor ca. 2 Wochen bin ich mit meinem Chef und unserem RA zu einer Verhandlung weg. Forderung gefahren. Der gegenerische Anwalt hat mich als Zeugin vorgeladen. Ich habe dann beim Gericht einen Antrag auf Entschädigung weg. Verdienstausfall und mein Chef hat mir um diesen Betrag das Gehalt gekürzt. Es ist nun so, dass der Bruttoabzug natürlich höher ist als netto und somit auch die Beiträge zur RV und KV niedriger sind. Ich möchte mich nicht wegen ein paar € streiten, würde aber gerne wissen (für mich), ob diese Vorgehensweise rechtens ist. Mit freundlichen Grüßen Anna

7 Antworten

Falsches Forumam 01.12.2008 | 09:42
Fragen Sie den Betriebsrat.
Knut Rassmussenam 01.12.2008 | 10:03
Ja. Aber um Sie zu beruhigen, sie zahlen deswegen weniger Steuern und weniger Sozialabgaben. Und was die Auswirkungen in der Rente betrifft ... je 100 EUR weniger Brutto sinkt die Rente um etwa 9 Cent. Also nicht mal mehr ein Brötchen bei einem Normalverdiener.
Schiko.am 01.12.2008 | 10:20
Ich glaube sie widersprechen meinen spaß nicht. Genau genommen 0,0883 cent. freundlichst.
Rosannaam 01.12.2008 | 10:33
Ich kann Ihnen nur aus Erfahrung folgendes sagen: Ich mußte vor vielen Jahren auch vor Gericht eine Zeugenaussage machen. Zur Vorlage bei der Kostenstelle des Gerichts erhielt ich eine Bescheinigung, wie hoch der Bruttoausfall für diesen Tag war. Den Betrag, den ich dann entsprechend diesem Schreiben meines Arbeitgebers bei Gericht erhielt, mußte ich wieder dem AG zurückzahlen. Dadurch ergab sich überhaupt keine Änderung des sv-pflichtigen Bruttoentgelts. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber doch einmal nach, ob dies nicht möglich ist.
Corlettoam 01.12.2008 | 11:43
Wenn man sonst keine Sorgen hat.... Und einen " tollen " Chef - der Ihnen das Gehalt kürzt obwohl Sie doch im Auftrage für ihre Firma vor Gericht waren - haben Sie auch noch....
Selina IIam 01.12.2008 | 12:27
Sie schreibt doch dass es ihr nicht um die paar Cent geht sondern darum ob das alles so rechtens ist. Also m.E. dürfte man wg. Zeugenaussagen nicht benachteilitgt werden auch wenn es nur um ein paar Cent geht - und ich dachte sowas wäre vom Gesetzgeber entsprechend berücksichtigt. Liebe Anna, leider kenne ich mich hier auch zuwenig aus aber ich bin gespannt ob noch ein Experte sich zu dem Thema äussert, zumindest was das Rententechnische betrifft.
Wolfgangam 01.12.2008 | 12:36
> (...) sowas wäre vom Gesetzgeber entsprechend berücksichtigt. Hier etwa: http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html Gruß w.
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