Guten Tag,
Fragen zum Krankengeldanspruch können wir leider nicht beantworten. Allerdings sollten Sie einen Antrag auf Übergangsgeld stellen, da der Arbeitgeber für maximal 6 Wochen seinen Lohn fortzahlt. Hier zählt dann auch die Reha dazu.
Wenn die rehamaßname von der Rentenversicherung gezahlt wird, sollten Sie die richtigen Formulare bereits per Posterhalten haben (G0512).