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Experten-Antwort

Zählt so ein schreiben von der DRV ,war in der e-Post mit 1 Monat Widerspruch schreiben .Original so geschrieben.

von Peter19.07.2023 | 16:31
384 Ansichten
9 Antworten
Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderungsrente vom 29.12.2022 Begründung Um über Ihren Antrag entscheiden zu können ,haben wir uns eingehend mit Ihrem Gesundheitszustand befasst und geprüft, wie dieser sich auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt .Wir haben für unsere Entscheidung die Angaben in ihrem Rentenantrag berücksichtigt und auch die Ergebnisse unserer medizinischen Ermittlung zugrunde gelegt. Danach liegen bei Ihnen vor allem die folgenden Krankheiten oder Behinderungen vor; -Verschleißleiden der Wirbelsäule, Bandscheibenschaden, Enge Spinalkanal -schlafbezogene Atemstörung ,behandelt -chronische Atemwegserkrankung -Nierenfunktionseinschränkung -Bluthochdruck ,medizinisch therapiert -chronisches Schmerzsyndrom Rechtsgrundlage Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung über eine Rente wegen Erwerbsminderung ist § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch-SGB VI: Das ist das Schreiben wobei die Gesundheitlichen Einschränkungen nur 1dritel ist von allen. z .b. Polyarthrose, Adipositas, Diabetes Typ 2,Depression mittelgradig ,Gicht ,Raynaud-Syndrom ,Koronare Herzkrankheit , Fibromyalgie ,alles nicht dabei warum nicht? Aber darum geht es jetzt nicht frage, muss ich das Schreiben ein Widerspruch einlegen? Wichtig 2 Antrag und letzte Chancen mit 62 Jahren Firma Insolvent und bin ausgesteuert. Danke für eure Geduld. Grüße Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2023 | 08:25

Hallo Peter, vom Aufbau des Schreibens, welches Sie in das Forum gestellt haben, handelt es sich um einen Ablehnungsbescheid. Sofern Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind, sollten Sie unbedingt einen Widerspruch mit einer entsprechenden Begründung, ggf. nach Rs. mit Ihrem behandelnden Arzt, einlegen. Hierfür haben Sie einen Monat Zeit. Sollte diese Frist abgelaufen sein, besteht auch die Möglichkeit einen formlosen Überprüfungsantrag hinsichtlich der abgelehnten Rente zu stellen (§44SGB X).

8 Antworten

Mikeam 19.07.2023 | 16:56
Hast du vergessen, dass die Rente abgelehnt wurde? War eine Rechtsbehelfsbelehrung dran? eigentlich fehlt doch die Hälfte.
KSCam 19.07.2023 | 17:23
Peter schrieb

JA, aber es steht gar nicht warum es abgelehnt worden ist .

Und wer im Forum soll das dann wissen? Widerspruch ist möglich, die Begründung dazu sollten Sie mit Ihren Medizinern besprechen. Alternativ dazu sind Sie weiterhin au geschrieben oder eventuell auch arbeitslos. Sollten Sie schwerbehindert sein und 35 Versicherungsjahre haben, wäre die Altersrente sofort möglich. Vielleicht ist die Altersrente auch erst ab 63 möglich. Fragen über Fragen die online ohne Ihre Daten zu kennen nicht vernünftig beantwortet werden können. Aber mit 62 haben Sie sich doch sicherlich auch schon mal bei der DRV beraten lassen, mehrere Rentenauskünfte daheim, und haben sich schon mal Gedanken gemacht was passiert wenn die EM Rente abgelehnt wird, etc.
KSCam 19.07.2023 | 17:36
Peter schrieb

Die Frage ist wenn ich bei diesem schreiben kein Wiederspruch mache verliere ich dann den Widerspruchs Recht nach 4 Wochen.?

Oder erstmal ein Widerspruch auf das schreiben machen zur Vorsicht auch wenn er nicht vollständig ist?

Fristen stehen um letztlich auch eingehalten zu werden. Ist eigentlich logisch wenn man darüber nachdenkt, oder? Wer innerhalb der Monatsfrist keinen Widerspruch einlegt, hat schlichtweg diese Frist versäumt. Aber er könnte dann jederzeit auch wieder einen neuen Antrag stellen,......ob das dann sinnvoll ist, zum einen keinen Widerspruch einzulegen aber dann nach beispielsweise 2 Monaten einen neuen Antrag zu pinseln, sei mal dahin gestellt. So oder so sollten dann medizinische Fachleute begründen warum die erste Ablehnung falsch war, denn wenn die Krankheiten und Einschränkungen unverändert sind, wird auch der nächste Antrag wieder abgelehnt.
Anjaam 19.07.2023 | 17:37
Peter schrieb

Die Frage ist wenn ich bei diesem schreiben kein Wiederspruch mache verliere ich dann den Widerspruchs Recht nach 4 Wochen.?

Oder erstmal ein Widerspruch auf das schreiben machen zur Vorsicht auch wenn er nicht vollständig ist?

Ich würde es so machen: Widerspruch einlegen und schreiben, dass die Begründung des Widerspruchs nachgereicht wird sobald Ihnen der vollständige Bescheid der DRV vorliegt.
HiergibtsKekseam 19.07.2023 | 17:39
Peter schrieb

Die Frage ist wenn ich bei diesem schreiben kein Wiederspruch mache verliere ich dann den Widerspruchs Recht nach 4 Wochen.?

Oder erstmal ein Widerspruch auf das schreiben machen zur Vorsicht auch wenn er nicht vollständig ist?

Wenn Sie mit einem Rentenbscheid nicht einverstanden ist, müssen Sie einen Widerspruch zur Fristwahrung innerhalb eines Monats einlegen, das steht so ja auch im Rentenbescheid: "Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben". Dann am besten schriftlich per Einschreiben (aus Beweisgründen). Die ausführliche Begründung können Sie dann auch später noch einreichen. Hierzu sollten Sie Hilfe bei Ihren Fachärzten holen und ggf. auch kompetente Beratung einholen bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD.
franticam 19.07.2023 | 20:22
Ich habe eine (bis auf die Krankheiten) identische Frage vor wenigen Tagen in einem anderen Forum gelesen. Es war ein "Bescheid", der weder Ablehnung noch Rechtsmittelbelehrung enthielt. Auf Nachfrage der Dame bei der Sachbearbeiterin stellte sich heraus, dass sich ein Bearbeitungsfehler eingeschlichen hat. Falls das oben wirklich der komplette Text ist, sollten Sie bei der DRV anrufen und nachfragen. Ansonsten kann ich nur sagen, dass in einem Bescheid nie alle Diagnosen stehen.
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