Zu 1. Für die Berechnung der Höhe des Eigenbeitrags zur Riesterrente zählt das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld nicht dazu. Um die volle Riester-Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen zwar jedes Jahr 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden (mindestens 60 Euro). Das Pflegegeld bleibt aber hierbei als Einkommen unberücksichtigt.
Zu 2. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Ihr zuständiges Finanzamt.
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