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Zimmermann

von Lehrling24.05.2007 | 16:05
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nach Abschluß meiner Zimmermannslehre plane ich evtl. 1 Jahr herumzureisen um Berufserfahrung zu sammeln und der Tradition zu folgen. Sofern ich mich dafür entscheide werde ich bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sein (aufeinanderfolgend). Ich hätte gerne gewusst ob ich über diese Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig bin. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Lehrling,

im Rahmen der Entscheidung über die Versicherungspflicht eines Beschäftigungsverhältnisses ist auch die sogenannte Geringfügigkeit zu prüfen. Die Grenze liegt bei 400,- € mtl. Bei nur geringfügig entlohnten Beschäftigungen zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge auf Ihr Rentenkonto.

Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören auch kurzfristige Beschäftigungen. Kurzfristigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

2 Antworten

Bernhardam 24.05.2007 | 16:47
Ja, die Arbeitverhältnisse von Wandergesellen sind normal sozialversicherungspflichtig, da bzw. solange es sich insgesamt nicht um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Für Zeiträume "zwischen zwei Arbeitgebern" gibt es bei einigen Krankenkassen (u.a. IKK) günstige Sondertarife, erkundigen Sie sich. Es handelt sich um eine alte und anerkannte Tradition, daher ist "die Walz" ordentlich geregelt und abgesichert. Etwas mehr eigene Initiative müssen Sie aber aufbringen.
Juppam 25.05.2007 | 14:19
"Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören auch kurzfristige Beschäftigungen. Kurzfristigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. " ... und nicht berufsmäßig ausgeübt wird! Im vorliegenden Fall dürfte es sich jedoch um eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit handeln!
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