Guten Tag Aurum 1891,
Ansprüche auf Geldleistungen (Rente) werden nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung verzinst. Dabei beginnt die Verzinsung jedoch rühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger. Ausgehend von Ihrer vollständigen Antragstellung im Februar 2020 würde sich als Beginn der Verzinsung frühestens der 01.09.2020 ergeben.
Sofern eine Verzinsung bislang noch nicht erfolgt ist, beantragen Sie dies am besten schriftlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung