Guten Tag Frau Nora,
von Seiten der Rentenversicherung erhalten Sie keine Bescheinigung für das Finanzamt.
Grundsätzlich werden Zinsen, welche nach § 44 SGB I von der Rentenversicherung zu zahlen sind, nicht elektronisch an das Finanzamt gemeldet, da es sich bei den Zinsen nicht um einen Rentenbestandteil handelt. Eine automatische Befüllung des entsprechenden Formulars der Steuererklärung funktioniert somit leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wann haben Sie die den ausgezahlt bekommen?
Dieses Jahr? Dann steht das erst auf der Steuerbescheinigung 2024 die bis Februar 2025 kommt.
Oh mein Gott, ich hatte in 2022 auch solche Zinsen zwar nur 40 € ungefähr oh Gott und ich bin auch über dem Pauschbetrag und ich hab sie vergessen anzugeben. Vielen Dank für den Hinweis ich werde eine Selbstanzeige machen
Es gibt eben noch (steuer-)ehrliche Menschen. Muss man sich nicht lustig drüber machen.
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