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Experten-Antwort

Zinsen und Gebühren für Wertguthabenkont bei DRV

von Peter25.02.2024 | 22:59
936 Ansichten
6 Antworten
Wie hoch sind Zinsen und Gebühren für ein Wertguthabenkont bei DRV? Früher hieß immer - sehr gering. Aber da die Bankzinsen gestiegen sind, sollte die Zinsen bei DRV evtl. acuh etwas höher ausfallen. Das Geld wird ja angelet.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2024 | 13:22

Hallo Peter,

 

die Ansprechpartner zum Thema Kosten und Gebühren entnehmen Sie bitte dem unteren Teil der Antwort.

 

Allgemein gilt:

 

Die deutsche Rentenversicherung führt und verwaltet Ihr Wertguthaben treuhänderisch und getrennt von dem sonstigen Vermögen. Die durch die Übertragung und Verwaltung entstehenden Kosten werden vom Wertguthaben abgezogen.

Für die Anlage des Geldes gelten die Regelungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, nach denen das Geld so angelegt und verwaltet wird, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint und ein angemessener Ertrag erzielt wird.

Um Sie regelmäßig über die Entwicklung Ihres Wertguthabens zu informieren, erhalten Sie einmal jährlich in Textform eine Mitteilung über:

·        den Saldo am Ende des Vorvorjahres oder zum Zeitpunkt der Übertragung,

·        die angefallenen Gebühren und Kosten,

·        den Wertzuwachs aus der Anlage des Geldes und

·        den Saldo am Ende des abgelaufenen Kalenderjahres.

Ihre Ansprechpartner zum Wertguthaben

 Unsere Experten in der Wertguthabenverwaltung helfen Ihnen gern.

So erreichen Sie uns:

 

im Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/wertguthaben

per E-Mail: wertguthaben@drv-bund.de

per Telefon: 030 865-37226

5 Antworten

...am 25.02.2024 | 23:38
Die DRV schreibt dazu folgendes: "Wir führen und verwalten Ihr Wertguthaben treuhänderisch und getrennt von dem sonstigen Vermögen. Die durch die Übertragung und Verwaltung entstehenden Kosten werden vom Wertguthaben abgezogen. Für die Anlage des Geldes gelten die Regelungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, nach denen das Geld so angelegt und verwaltet wird, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint und ein angemessener Ertrag erzielt wird." https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne…
Manometeram 26.02.2024 | 10:55
Supi schrieb

Mit so einer larifari-Formulierung hätte jeder Vertrag mit einer Bank eine unzulässige Klausel. ;-)

Das ist ja auch kein Vertragstext, sondern eine volkstümliche Erläuterung, damit auch einfach gestrickte Gemüter es verstehen.
Peteram 28.02.2024 | 21:22
Experte/in schrieb

Hallo Peter,

 

die Ansprechpartner zum Thema Kosten und Gebühren entnehmen Sie bitte dem unteren Teil der Antwort.

 

Allgemein gilt:

 

Die deutsche Rentenversicherung führt und verwaltet Ihr Wertguthaben treuhänderisch und getrennt von dem sonstigen Vermögen. Die durch die Übertragung und Verwaltung entstehenden Kosten werden vom Wertguthaben abgezogen.

Für die Anlage des Geldes gelten die Regelungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, nach denen das Geld so angelegt und verwaltet wird, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint und ein angemessener Ertrag erzielt wird.

Um Sie regelmäßig über die Entwicklung Ihres Wertguthabens zu informieren, erhalten Sie einmal jährlich in Textform eine Mitteilung über:

·        den Saldo am Ende des Vorvorjahres oder zum Zeitpunkt der Übertragung,

·        die angefallenen Gebühren und Kosten,

·        den Wertzuwachs aus der Anlage des Geldes und

·        den Saldo am Ende des abgelaufenen Kalenderjahres.

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im Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/wertguthaben

per E-Mail: wertguthaben@drv-bund.de

per Telefon: 030 865-37226

Lieber Expert/in, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Unter der angegebenen Number kann ich leider niemand erreichen... Daher noch eine Frage: Wie ist die letzte Info zu Gebühren/Kosten und Zinsen - nur um eine Größenordnung zu haben? Oder könnten Sie einen Beispiel-Kontoauszug zeigen? Vielen Dank!
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