Hallo Peter,
die Ansprechpartner zum Thema Kosten und Gebühren entnehmen Sie bitte dem unteren Teil der Antwort.
Allgemein gilt:
Die deutsche Rentenversicherung führt und verwaltet Ihr Wertguthaben treuhänderisch und getrennt von dem sonstigen Vermögen. Die durch die Übertragung und Verwaltung entstehenden Kosten werden vom Wertguthaben abgezogen.
Für die Anlage des Geldes gelten die Regelungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, nach denen das Geld so angelegt und verwaltet wird, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint und ein angemessener Ertrag erzielt wird.
Um Sie regelmäßig über die Entwicklung Ihres Wertguthabens zu informieren, erhalten Sie einmal jährlich in Textform eine Mitteilung über:
· den Saldo am Ende des Vorvorjahres oder zum Zeitpunkt der Übertragung,
· die angefallenen Gebühren und Kosten,
· den Wertzuwachs aus der Anlage des Geldes und
· den Saldo am Ende des abgelaufenen Kalenderjahres.
Ihre Ansprechpartner zum Wertguthaben
Unsere Experten in der Wertguthabenverwaltung helfen Ihnen gern.
So erreichen Sie uns:
im Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/wertguthaben
per E-Mail: wertguthaben@drv-bund.de
per Telefon: 030 865-37226
Die DRV schreibt dazu folgendes:
"Wir führen und verwalten Ihr Wertguthaben treuhänderisch und getrennt von dem sonstigen Vermögen. Die durch die Übertragung und Verwaltung entstehenden Kosten werden vom Wertguthaben abgezogen.
Für die Anlage des Geldes gelten die Regelungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, nach denen das Geld so angelegt und verwaltet wird, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint und ein angemessener Ertrag erzielt wird."
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/05_Wertguthaben/richtext-akkordeon.html?nn=12eab5a1-0294-4b00-9822-623e16120d30
Mit so einer larifari-Formulierung hätte jeder Vertrag mit einer Bank eine unzulässige Klausel. ;-)
Mit so einer larifari-Formulierung hätte jeder Vertrag mit einer Bank eine unzulässige Klausel. ;-)
Hallo Peter,
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Die deutsche Rentenversicherung führt und verwaltet Ihr Wertguthaben treuhänderisch und getrennt von dem sonstigen Vermögen. Die durch die Übertragung und Verwaltung entstehenden Kosten werden vom Wertguthaben abgezogen.
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