Hallo AS,
wie Ihnen die anderen User schon geschrieben haben, beginnt eine befristete EM-Rente immer erst im siebten Monat nach dem Eintritt des Leistungsfalls. Je nachdem, welcher Tag als "Eintritt der Erwerbsminderung" festgestellt wurde, rechnet sich dann der Rentenbeginn sieben volle Monate später. Sollte bei Ihnen der Leistungsfall tatsächlich auf den Antrag im November 2016 festgestellt worden sein (siehe Bescheid), dann wäre der Rentenbeginn der 01.06.2017 und das würde ja zu Ihren Angaben passen.
In meinem Rentenbescheid den ich zur Antragstellung bekam steht: Die Rente wird ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend ausgezahlt. Das ist es was mich etwas stutzig macht. Ich werde mich bei der RV melden und dort nachfragen.
In meinem Rentenbescheid den ich zur Antragstellung bekam steht: Die Rente wird ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend ausgezahlt. Das ist es was mich etwas stutzig macht. Ich werde mich bei der RV melden und dort nachfragen.
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