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Experten-Antwort

Zu geringe Nachzahlung der EM Rente.

von AS.08.02.2018 | 16:19
717 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag ein Sozialarbeiter machte mich auf eine eventuell zu geringe Nachzahlung meiner EM Rente aufmerksam ich würde mich freuen wenn mir hier jemand dabei helfen könnte. Im November 2016 habe ich erstmals Erwerbsminderungsrente beantragt. Diese wurde im April 2017 abgelehnt worauf ich wiederspruch einlegte und nach vielen weiteren Untersuchungen und Gutachten wurde mir im Juni 2017 eine Befristete Erwerbsminderungsrente bis 2020 genehmigt. Im August 2017 erhielt ich die erste Auszahlung sowie eine Nachzahlung von 2 Monaten. Meine Frage ist nun ob die Rente nich ab dem ursprünglichen Antragsdatum hätte nachgezahlt werden müssen ? Oder verhält sich das bei befristeter EM rente anders. Dazu muss man Sagen das ich von Herbst 2016 bis August 2017 keine Bezüge ( weder Alg 1 oder 2 noch sonst irgendwas )erhielt da ich noch zuhause wohnte und unter 25 bin aber bereits einen Beruf ausgelernt habe in dieser Zeit war ich Familienversichert. Ich freue mich über Antworten Mfg A.S.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.02.2018 | 08:27

Hallo AS,

wie Ihnen die anderen User schon geschrieben haben, beginnt eine befristete EM-Rente immer erst im siebten Monat nach dem Eintritt des Leistungsfalls. Je nachdem, welcher Tag als "Eintritt der Erwerbsminderung" festgestellt wurde, rechnet sich dann der Rentenbeginn sieben volle Monate später. Sollte bei Ihnen der Leistungsfall tatsächlich auf den Antrag im November 2016 festgestellt worden sein (siehe Bescheid), dann wäre der Rentenbeginn der 01.06.2017 und das würde ja zu Ihren Angaben passen.

5 Antworten

Schlaubiam 08.02.2018 | 16:31
Eine befristete Rente beginnt im 7. Monat nach Eintritt des Leistungsfalles. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist (bis auf eine verspätete Antragsstellung) völlig unerheblich.
AS.am 08.02.2018 | 17:49
In meinem Rentenbescheid den ich zur Antragstellung bekam steht: Die Rente wird ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend ausgezahlt. Das ist es was mich etwas stutzig macht. Ich werde mich bei der RV melden und dort nachfragen.
KSCam 08.02.2018 | 17:10
Packen Sie doch bitte den Rentenbescheid, machen einen Termin beim Beratungsdienst und lassen sich alles erklären. Das macht m.E. vielmehr Sinn als eine diesbezügliche Frage hier im Forum, bei der keiner auch nur irgendetwas über Sie weiß...... PS: nur weil ein "Sozialarbeiter" meint dass die Rente falsch sein könnte, muss das nicht so sein. Der soll sich in seinem Fachgebiet austoben und in anderen Bereichen lieber den Ball flach halten.
Hä?am 08.02.2018 | 18:46
AS. schrieb

In meinem Rentenbescheid den ich zur Antragstellung bekam steht: Die Rente wird ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend ausgezahlt. Das ist es was mich etwas stutzig macht. Ich werde mich bei der RV melden und dort nachfragen.

Was soll denn ein Rentenbescheid sein, den Sie zur Rentenantragstellung bekamen? Einen Bescheid bekommt man erst nach Rentenantragstellung!
W*lfgangam 08.02.2018 | 20:28
AS. schrieb

In meinem Rentenbescheid den ich zur Antragstellung bekam steht: Die Rente wird ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend ausgezahlt. Das ist es was mich etwas stutzig macht. Ich werde mich bei der RV melden und dort nachfragen.

Hallo AS., da wird eher stehen, dass die Rente nach Antragsdatum bewilligt worden ist/der Versicherungsfall zum Antragsdatum eingetreten ist. Auf Seite 2 des Bescheides finden Sie oben dazu bereits entsprechende Hinweise zum Versicherungsfall/Eintritt der Erwerbsminderung /zum tatsächlichen Renten(zahl)beginn /zur zeitversetzten Zahlung (6 Monate später). Zur abschließenden Erläuterung ist die Nachfrage vor Ort natürlich der beste Weg. Gruß w.
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