Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenKeine! Ihre Rente wird von 12/06 bis 04/07 gekürzt.
Sie haben recht. Die zwei Monate bis zum doppelten Hinzuverdienst werden automatisch abgezogen. Beim Rückforderungsbescheid darauf achten.
Zum Ihrem Verständnis.
Frage aus dem Rechtshandbuch der DRV:
Ist das vor Rentenbeginn erzielte Einkommen für die Möglichkeit des
Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten im Monat des
Rentenbeginns von Bedeutung?
Antwort:
Nein. Das vor Rentenbeginn erzielte Einkommen ist für die Prüfung des
zulässigen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten im
Monat des Rentenbeginns unbeachtlich.
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