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Experten-Antwort

Zu viele Informationen im Netz und zu unterschiedlich

von Kolmann07.07.2024 | 08:46
167 Ansichten
16 Antworten

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Guten Morgen, auf der Suche nach Informationen zu den Rentenabzugen der DRV, bin ich auf unterschiedliche Aussagen gestoßen. Ein Arbeitnehmer, 61 Jahre und 41 Arbeitsjahre bekommt laut Renteninformation am 1.6.2024 1800 Euro volle EMR. Im Netz finde ich zwei Aussagen oder auch drei. 1. In der Renteninfo ist die Summe angegeben die brutto ausgezahlt wird. Also keine zusätzlichen 0,3 Prozent Abzüge. 2. Im Netz finde ich keine 0,3 Prozent Abzüge wenn der AN mindestens 63 jahre alt ist und 40 jahre bei der DRV versichert war. 3. 40 jahre versichert sind ausreichend um keine 0,3 Prozent Abzüge zu erhalten. Welche Aussage stimmt. Schönen Sonntag noch.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
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15 Antworten

max 698€am 07.07.2024 | 08:51
Ja
Mikeam 07.07.2024 | 09:17
Außer im ersten Betrag (Erwerbsminderungsrente) sind in der Renteninformation noch keine Abschläge enthalten. Auch das mit den 40 Jahren Versicherungszeit betrifft Erwerbsminderungsrente. Ein normaler Rentner, der eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nimmt, hat Abzüge. Es sei denn, er hat das entsprechende Alter für besonders langjährig Versicherte erreicht und 45 Jahre voll.
Geraldam 07.07.2024 | 09:18
1. Es ist die Bruttorente, etwaige Abschläge sind bereits enthalten. Davon gehen nur noch Kranken-und Pflegeversicherung ab(ca. 11%). 2.40 Versicherungsjahre und 65 Jahre alt, ist die EM-Rente abschlagsfrei. 3. Nein, auch das entsprechende Alter muss erreicht sein
Geraldam 07.07.2024 | 09:56
Es wurde doch explizit nach EM-Rente gefragt!
Berateram 07.07.2024 | 10:45
Lassen Sie sich individuell beraten und nicht in einem anonymen Forum, wo man aufgrund Ihrer unklaren Angaben nur mutmaßen kann.
Kolmannam 07.07.2024 | 10:48
Zitat von Gerald anzeigen
Im klartext heißt das, von den 1800 Euro EMR die in der Renteninfo angegeben sind, gehen bei 45 Versicherungsjahren und noch keine 63 Jahre alt, 10,8 Prozent Abzüge verloren.
KSCam 07.07.2024 | 11:35
Hier geht wieder mal einiges durcheinander, weil die einen von EM Rente reden und andere von Altersrenten und nicht klar ist was der Fragesteller eigentlich genau meint. Will er demnächst EMRente beantragen, kann er von den 1800 ausgehen (undfalls die Zahl vor dem 01.07. mitgeteilt wurde sogar noch von 4,57% mehr. Davon gingen eventuell noch KV Beiträge ab. Geht es um Altersrenten gingen je nach beabsichtigtem Rentenbeginn Abschläge ab….
Mikeam 07.07.2024 | 12:16
Wenn bei Ihnen als erste Zahl 1800 € als Bruttoerwerbsminderungsrente in der Renteninformation stehen, dann sind in diesem Betrag schon die 10,8 % abgezogen. Bei der Auszahlung geht dann nur noch Sozialversicherung ab. Aber der Betrag ist auch nur Pi mal Daumen, denn bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente weiß niemand, in welchem Jahr und zu welchem Zeitpunkt die DRV den Leistungfall legt.
Mikeam 07.07.2024 | 12:16
Ja und sie schreiben 65 und das ist falsch
Nix verstan!am 07.07.2024 | 12:44
Wen der Fragesteller aber doch ein Brett vor dem Kopf hat?🤷🏻‍♂️
Geraldam 07.07.2024 | 12:55
Ja, hatte ich so auf dem Schirm. Sind 63.
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